Startseite » Licht | TGA | Automation »

Was ist neu?

Europäische Beleuchtungs-Norm
Was ist neu?

Harald Popp, Regiolux, Königsberg

Seit Anfang der 90er Jahre versuchte man, sich im europäischen Maßstab auf eine gemeinsame Beleuchtungs-Norm zu einigen. Im März 2003 erschien die Europäische Norm EN 12464–1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“.
Teil 2 „Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien“ ist noch in Bearbeitung und soll 2004 veröffentlicht werden. Die EN ersetzt die in Deutschland bisher bekannte DIN 5035 allerdings nicht komplett, so dass Teile der DIN in überarbeiteter Fassung als nationale Ergänzung zur EN weiterhin gültig sein werden.
Beleuchtungsniveau und Wartungsfaktor
Ein Vergleich der bisherigen nationalen mit der neuen europäischen Norm bezüglich der Beleuchtungsstärken ergibt, dass sich die reinen Zahlenwerte zunächst nur bei ausgewählten Tätigkeiten bzw. Sehaufgaben geändert haben.
Der gravierende Unterschied jedoch liegt in der Interpretation dieser Werte. Hierbei muss vorausgeschickt werden, dass Beleuchtungsanlagen in Folge von Leuchtmittelalterung und Verschmutzung von Leuchtmitteln, Leuchten sowie der Räume einem Alterungsprozess unterliegen.
Dieser Sachverhalt wird bei der Lichtplanung durch einen Verminderungs- bzw. Planungsfaktor berücksichtigt. Eine neu installierte Anlage startet somit oberhalb des geforderten Nennwertes, bevor sie sich durch die stetige Abnahme dem eigentlichen Nennwert (Gebrauchswert) nähert.
Die DIN 5035 ließ in diesem Zusammenhang ein Absinken des mittleren Beleuchtungsniveaus auf 80% des Nennwertes zu, bevor es durch entsprechende Wartungsarbeiten und Leuchtmittelaustausch wieder angehoben werden musste. Gemäß Europäischer Norm dürfen die Nennwerte (nun Wartungsbeleuchtungsstärken) unabhängig vom Alterungszustand der Beleuchtungsanlage jedoch nicht mehr unterschritten werden.
Um dies zu gewährleisten, gibt es zum einen die Möglichkeit, die Wartungsintervalle zu verkürzen, was sich aber als praxisfremd erweisen dürfte. Andererseits müsste der Verminderungsfaktor geändert werden.
Für normale Verschmutzung war dieser Faktor laut DIN mit 0,8 definiert, bei erhöhter bzw. starker Verschmutzung mit 0,7 bzw. 0,6. In der EN 12464 wird der Verminderungsfaktor (nun Wartungsfaktor) zahlenmäßig nicht erfasst, sondern es obliegt dem Lichtplaner, den Wartungsfaktor zu errechnen.
Dafür allerdings müssen die Teilwartungsfaktoren bzgl. Lichtstromrückgang und Ausfallrate der Leuchtmittel, bzgl. Leuchten und Raum bekannt sein. Da im Planungsstadium oftmals nicht alle Daten und Randbedingungen endgültig festgelegt sind, kann der Wartungsfaktor auch auf der Basis von Empfehlungen ermittelt werden. Diese liegen beispielsweise im Entwurf DIN 5035–7 „Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ zwischen 0,5 (starke Verschmutzung) und 0,8 (Reinräume) und werden für saubere Räume mit 0,67 angegeben.
Individual- oder Standard-Lösung
Die unterschiedliche Handhabe der Verminderungs- bzw. Wartungsfaktoren hat bei den Lichtplanern und Kunden zu einigen Irritationen geführt, da sich dies unmittelbar auf die erforderliche Leuchtenstückzahl auswirkt. Sicherlich lässt sich das Thema Licht bzw. Lichtplanung in keine Schublade pressen, leben doch gerade kreative Lichtplanungen von den individuellen Lösungsansätzen und der Kompetenz des Fachplaners und führen zu unterschiedlichsten Lösungsvarianten.
Doch bei Standardplanungen für Werkhallen, Läger oder die Rasterdecke im Bürobereich ist – neben allen lichttechnischen Belangen – die Leuchtenstückzahl bzw. der Preis ein entscheidendes Kriterium. Hier wäre eine eindeutige Position zum Wartungsfaktor wünschenswert, um zumindest in einem gewissen Rahmen eine Vergleichbarkeit von Standardlichtlösungen zu ermöglichen.
Dies wird jedoch auch dadurch erschwert, dass sich die Planer nur zögerlich der neuen Europäischen Norm annehmen. Die Ursache hierfür liegt darin begründet, dass zur Zeit mehrere und teilweise widersprüchliche Normen und Richtlinien nebeneinander existieren.
Insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinie in ihrer an die alte DIN angelehnten Fassung ist derzeit noch gültig und stellt zudem eine gesetzliche Grundlage dar. Hier besteht also dringend Handlungsbedarf.
Angekündigt sind eine Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie sowie ein Empfehlungsschreiben des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie).
Bereich der Sehaufgabe und Umgebungsbereich
Weitere Neuerungen betreffen die stärkere zonale Unterteilung der Räume. Zwar ließ bereits die DIN mit der Bildung von Raumzonen diese Möglichkeit zu, in der EN wird allerdings der Unterscheidung in Arbeits- und Umgebungsbereich mehr Bedeutung beigemessen. Den Beleuchtungsstärken in den Arbeitsbereichen sind abgestufte Werte für das Niveau in der Umgebung zugeordnet.
Die Gleichmäßigkeit, das Verhältnis von minimaler zu mittlerer Beleuchtungsstärke, innerhalb dieser Zonen ist mit 0,7 für den Arbeitsbereich und 0,5 für die Umgebung relativ hoch angesetzt. Die Nutzebene, in der Beleuchtungsstärken errechnet und gemessen werden, war bisher im Allgemeinen in 0,85 m Höhe definiert, bei Sportstätten in 1 m und bei Verkehrswegen in Gebäuden in 0,2 m Höhe. Diese Kategorisierung entfällt in der Europäischen Norm und der Lichtplaner kann diese Ebene frei definieren. Gemäß dem Entwurf DIN 5035–7 wird bei Bürobeleuchtung verstärkt zur praxisnäheren Nutzebene von 0,75 m übergegangen.
Blendungsbegrenzung
Eine Bewertung der Begrenzung der Direktblendung von Leuchten bzw. Beleuchtungsanlagen wurde bisher mittels der Söllner-Diagramme durchgeführt, die in Katalogunterlagen oder Planungsprogrammen zur Verfügung stehen.
Dieses Verfahren wird in Europa durch die sogenannte UGR (Unified Glare Rating)-Methode abgelöst, welche auf Zahlenwerten basiert. Je größer der UGR-Wert, desto wahrscheinlicher sind Blendungserscheinungen.
Die EN legt somit je nach Sehaufgabe maximale UGR-Werte als Grenzwerte fest. Beispielsweise entspricht die Güteklasse 1 der Blendungsbegrenzung gemäß Söllner-Verfahren nun einem UGR-Wert kleiner 19.
Bildschirm- Arbeitsplatz-Beleuchtung
War in Deutschland bisher die Unterscheidung in 50° Grenzausstrahlungswinkel (bzw. 50° Raster) für reine Bildschirmarbeitsplätze und 60° für Arbeitsplätze mit Bildschirmunterstützung üblich, spricht man nunmehr einheitlich von 65° Ausstrahlungswinkel. Oberhalb dieses Ausstrahlungswinkels müssen die Leuchtdichten der Leuchten reduziert werden.
Die Grenzwerte hierfür sind gestaffelt und orientieren sich an den Entblendungseigenschaften der Bildschirme. Alte Geräte mit schlechter Entspiegelung findet man in der Bildschirmklasse III und dem Leuchtdichte-Grenzwert von 200 cd/m2, der bisher generell üblich war. Geräten der Bildschirmklasse I und II mit guten bzw. mittleren Entblendungseigenschaften wird der Leuchtdichte-Grenzwert 1000 cd/ m2 zugeordnet.
Bleibt noch anzumerken, dass diese Grenzwerte nicht mehr ausschließlich in zwei Ebenen (längs und quer zur Leuchte) berücksichtigt werden müssen, sondern eine Rundum-Entblendung erforderlich ist.
Diese Maßnahme trägt der modernen und auch flexiblen Büromöblierung Rechnung. Für die Leuchtenhersteller bedeutet die Anhebung der Leuchtdichte-Grenzwerte, neben der bekannten Spiegelraster-Technik auch innovative Systeme mit Prismatik-Struktur im Bürobereich einsetzen zu können.
Diese wiederum ermöglichen in Verbindung mit modernen T5-Leuchtmitteln die Entwicklung von Leuchten in sehr flacher Bauform wie beispielsweise die Leuchtenfamilie fraim von Regiolux (sichtbare Bauhöhe bei Pendelleuchten 16 mm).
Lichtklima und Modelling
Hierbei handelt es sich um Begriffe, die im Zuge der europäischen Normung neu eingeführt werden. Für eine gute Beleuchtung sind neben der erforderlichen Beleuchtungsstärke weitere Gütemerkmale zu berücksichtigen. Zum Lichtklima gehören somit auch Aussagen zur Leuchtdichteverteilung, Blendungsbegrenzung, Lichtrichtung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe.
Des Weiteren wird auch dem Einfluss des Tageslichts mehr Bedeutung beigemessen. Modelling bezeichnet die Ausgewogenheit zwischen diffuser und gerichteter Beleuchtung. Durch eine ausgewogene Schattenbildung werden Formen und Oberflächenstrukturen deutlich und auf angenehme Weise erkennbar.
Fazit
Die EN 12464 gibt den Rahmen für eine Lichtplanung vor, ist aber teilweise nicht so detailliert wie die DIN, wodurch nationale Ergänzungen notwendig werden.
Größen, die nicht zahlenmäßig definiert sind, müssen vom Lichtplaner festgelegt werden. Hierzu gehört auch die Erstellung eines Wartungsplanes.
Dem Planer wird somit mehr Kompetenz und Verantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, im Vorfeld einer Lichtplanung möglichst viele Informationen zum Projekt zusammenzutragen.
Weitere Informationen
Leuchtenfamilie fraim bba 551
Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de