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Trockenestrich auf alten Holzbalkendecken

Sanierung einer denkmalgeschützten Wohnsiedlung in Aachen
Ohne zusätzliche Feuchte

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In Aachen wurde eine Siedlung aus den 1920er-Jahren modernisiert. Die alten Holzbalken-Deckenkonstruktionen in den denkmalgeschützten Gebäuden waren dabei eine besondere Herausforderung. Mit einem Gipsfaser-Trockenestrich-System wurde schließlich eine Lösung realisiert, die leicht, schlank und nicht brennbar ist. Sowohl die vorgeschriebene Deckenhöhe als auch der geforderte erhöhte Trittschallschutz konnten damit erreicht werden.

Anforderung:

Beachtung von Statik, Brandschutz und Schallschutz bei Fußbodensanierung in denkmalgeschützten Gebäuden

Lösung:

Gipsfaser-Trockenestrich-Elemente auf  mineralischer Ausgleichsschüttung


Rita Jacobs | vs

Der Aachener Norden ist im Wandel. Aktuell entsteht dort mit dem Projekt Talbot-Höfe ein grünes Wohnquartier mit insgesamt 97 Wohnungen. Bauherr ist die Gewoge AG, eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die sich darauf spezialisiert hat, preisgünstigen Wohnraum im Stadtgebiet von Aachen anzubieten.

Kern des Projektes ist die Gustav-Talbot-Siedlung, die 1925 für die Arbeiter der gegenüberliegenden Waggon-Fabrik errichtet wurde. Die markante Anlage besteht aus neun denkmalgeschützten, zwei- und dreigeschossigen Häusern mit schlicht gestalteten Fassaden. Diese werden nun komplett saniert und erweitert. Auf den angrenzenden Freiflächen entstehen zudem flankierende Neubauten in Massivbauweise. Die gemischte Baustruktur soll für ein vielseitiges Wohnungsangebot und eine gute soziale Durchmischung sorgen.

Komplettsanierung erforderlich

Die denkmalgeschützten Häuser waren teilweise mehrere Jahre lang unbewohnt. Ihr baukonstruktiver Zustand war schlecht, die Ausstattung bot nur einen reduzierten technischen Standard. Die Grundrisse der 44 Bestandswohnungen waren einfach, jedoch funktionell.

Um den Bestand an heutige Sicherheitsanforderungen und Wohnbedürfnisse anzupassen, erwies sich eine Komplettsanierung als unumgänglich. Durch Anbauten auf der ruhigen Hofseite – die ursprünglichen Grundrisse der einzelnen Wohneinheiten durften wegen des Denkmalschutzes kaum verändert werden – entstanden unterschiedlich strukturierte Wohnungen mit zwei bis drei Schlafzimmern und Wohnungsgrößen zwischen 60 und 80 m².

Die Wohnungen im Erdgeschoss erhielten Terrassen mit kleinen Gartenflächen. In den Obergeschossen wurden Balkone und auf den Anbauten Dachterrassen eingerichtet. Im bisher ungenutzten Dachgeschoss wurden ca. 40 m² große Appartements untergebracht. Insgesamt konnte so der Bestand auf 61 Wohnungen erweitert werden.

Herausforderung Holzbalkendecken

Neben der technischen und energetischen Ertüchtigung der Anlage stand die baukonstruktive Modernisierung im Mittelpunkt der Maßnahme. Eine besondere Herausforderung für die Planer waren dabei die alten Holzbalken-Deckenkonstruktionen, die nach den Auflagen des Denkmalschutzes erhalten bleiben sollten.

„Wir mussten bei der Planung vor allem drei Probleme lösen“, berichtet Herbert Haas von der Glashaus Architekten PSG aus Aachen, die das Projekt in der ARGE Talbotsiedlung gemeinsam mit dem Aachener Büro Kaiser Schweitzer Architekten entwickelt hat, „das waren Statik, Brandschutz und Schallschutz. Das heißt, wir haben ein Gewichtsproblem gehabt und waren beim Fußbodenaufbau deutlich eingeschränkt.“

Nassestrich sei daher von Anfang an ausgeschieden, erklärt der Architekt, auch weil die alte Holzkonstruktion geschont werden sollte: „Es war in unseren Augen nicht sinnvoll, eine an sich trockene Holzkonstruktion aufzufeuchten. Dies ist häufig die Ursache für spätere Riss- und Schimmelbildung und wir hätten lange Trocknungszeiten berücksichtigen müssen.“

Vielfältige Anforderungen

Nach den Auflagen des Brandschutzes durften außerdem keine brennbaren Baustoffe eingesetzt werden. „Also nur A-Baustoffe,“ sagt Herbert Haas, „das heißt: nur mineralische Baustoffe.“

Außerdem sollte der Wohnkomfort durch eine Verbesserung des Trittschallschutzes gesteigert werden. Die DIN 4109 (3) fordert bei umfangreichen Sanierungen den erhöhten Mindestschallschutz. Erschwerend kam hinzu, dass die Planer Bodenunebenheiten von bis zu 4,5 cm ausgleichen mussten. Wegen der niedrigen Deckenhöhe in den alten Wohnungen durfte auch der Bodenaufbau insgesamt nicht zu hoch werden.

„Es galt also eine Lösung zu finden,“ so Architekt Haas, „die nicht brennbar und leicht, dabei aber so schlank im Aufbau ist, dass trotz des notwendigen Toleranzausgleichs die vorgeschriebene Deckenhöhe nicht unterschritten wird und mit der außerdem der geforderte erhöhte Trittschallschutz erreicht werden kann. Diese Kombination von Anforderungen konnte nach unserer Auffassung am besten mit einem Trockenestrich-System erfüllt werden.“

Lösung Trockenestrich

Trockenestrich-Systeme punkten vor allem durch ein niedriges Flächengewicht. Je nach Fabrikat, Aufbau und System sind in Trockenbauweise Flächengewichte ab 23 kg/m² möglich. Bei Zementestrichen müssen hingegen je nach Dicke Flächengewichte von 100 bis 120 kg/m² berücksichtigt werden. Dabei ist die Belastbarkeit von Trockenestrichen durchaus mit herkömmlichen, massiven Estrichsystemen vergleichbar.

Die Wahl fiel schließlich auf Gipsfaser-Estrich-Elemente von Fermacell. Durch ihre Faserarmierung verfügen diese über eine stabile und druckfeste Oberfläche, die auch im Bereich der Stoßfugen starken Belastungen dauerhaft standhält. Hinzu kommen Sicherheit im Brandschutz (nicht brennbar, Klasse A2-s1 d0 nach EN 13501) sowie gute Trittschall- und Wärmedämmung. Bei der Verarbeitung wird keine zusätzliche Feuchtigkeit in den Bau eingebracht, sodass lange Trocknungszeiten entfallen.

Ausgleich von Unebenheiten

Im vorliegenden Fall entschieden sich die Architekten für das Fermacell Estrich-Element „2 E 32“. Es besteht aus zwei werkseitig verklebten, 10 mm dicken Fermacell Platten im Format 150 x 50 cm mit einer rückseitigen Kaschierung aus 10 mm hochverdichteter Mineralwolle. Ein umlaufender, 5 cm breiter Stufenfalz gewährleistet in Kombination mit dem handlichen Format und geringem Gewicht eine schnelle und einfache Verarbeitung.

Vor der Verarbeitung der Estrich-Elemente wurden zunächst die Unebenheiten im Untergrund ausgeglichen. „Da wir speziell hinsichtlich des Gewichtes limitiert waren, war es nicht ganz einfach, bei dem doch relativ großen Niveauunterschied eine ebene Fläche hinzubekommen“, berichtet Hebert Haas. Gelungen ist dies mit der Fermacell Ausgleichsschüttung, mit der Unebenheiten von bis zu 100 mm (im Anwendungsbereich 1, sonst 60 mm) ausgeglichen werden können. Dabei handelt es sich um ein spezielles getrocknetes, mineralisches Porenbetongranulat, das sicheren Brandschutz (Baustoffklasse A1) bietet und das durch sein moderates Gewicht besonders für die Altbaumodernisierung geeignet ist. Zulässige Lasten werden damit kaum überschritten, es entstehen in der Regel keine statischen Probleme.

Die Trockenestrich-Elemente wurden anschließend auf der Ausgleichsschüttung schwimmend verlegt. Zum Schluss kam Linoleum bzw. PVC und Laminat auf die Trockenestrich-Flächen. Entstanden ist so ein Fußbodenaufbau, der die vielfältigen Anforderungen an Statik, Schall- und Brandschutz erfüllt.


Bauherr: Gewoge AG, Aachen

Architekten: Glashaus Architekten PSG, Aachen
www.glashaus-architekten.de

Kaiser Schweitzer Architekten, Aachen
www.kaiserschweitzerarchitekten.de

Verarbeiter Trockenbau: Neukel Akustikbau GmbH, Eschweiler

Wohnfläche: 3 958 m2

Standort: Aachen


Architekt Herbert Haas: „Wir mussten bei der Planung vor allem drei Probleme lösen: Statik, Brandschutz und Schallschutz. Das heißt, wir haben ein Gewichtsproblem gehabt und waren beim Fußbodenaufbau deutlich eingeschränkt.“


Architekt Herbert Haas: „Es war in unseren Augen nicht sinnvoll, eine an sich trockene Holzkonstruktion aufzufeuchten. Dies ist häufig die Ursache für spätere Riss- und Schimmelbildung und wir hätten lange Trocknungszeiten berücksichtigen müssen.“


Architekt Herbert Haas:
„Die Kombination von Anforderungen konnte nach unserer Auffassung am besten mit
einem Trockenestrich-System erfüllt werden.“


Anforderungen an den Schallschutz

Neben den baurechtlich verbindlichen Mindestanforderungen gibt die DIN 4109 in Beiblatt 2 Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz. Im Mehrgeschossbau mit Wohnungen und Arbeitsräumen liegen hier die Werte für Trenndecken bei erf. R’w von ≥ 55 dB sowie erf. L’n,w von ≤ 46 dB.

Diese Werte sind nicht verpflichtend, gelten in der Rechtsprechung jedoch zunehmend als geschuldet, etwa wenn die Anpreisung einer Immobilie ein gehobenes Niveau (Komfortwohnungen) erwarten lässt. Vorschläge für den erhöhten Schallschutz von Wohnungen enthält außerdem die VDI Richtlinie 4100.


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