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Sichere Zugänge und Arbeitsplätze

Sicherheit am Dach ist Planungsaufgabe
Sichere Zugänge und Arbeitsplätze

Dipl.–Ing. H.-Christoph Zebe/r.

Sicherheit auf Schritt und Tritt auf dem Dach ist auch eine Planungsaufgabe. Schornsteinfeger und Dachhandwerker sind während der Bauphase und später bei einer Inspektion und Wartung einer Dachfläche auf sichere Elemente angewiesen.
Für das Dach werden Anforderungen nach DIN 4426 sowie den Regeln der Unfallverhütungsvorschriften gestellt.
In Abhängigkeit von Dachneigung, Dachmaterial sowie Art der Tätigkeit sind diese Anforderungen beschrieben.
So wird zwischen Inspektionen, Wartungsarbeiten mit einem Aufwand von bis zu zwei Manntagen und Dacharbeiten unterschieden. Dabei kommt es teilweise zu schweren Absturzunfällen, weil keine sicheren Zugänge und Arbeitsplätze eingerichtet waren.
Die hohen Kosten für die wiederholte Installation von Absturz verhindernden Einrichtungen lassen sich erheblich mindern, wenn bereits in der Planung und Ausschreibung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Unfallverhütungs- vorschriften
Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft müssen für Dacharbeiten Arbeitsplätze so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend der Art der baulichen Anlage, den wechselnden Bauzuständen sowie in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen ein sicheres Arbeiten auf dem Dach ermöglichen. DIN 4426 gilt für die Planung und Ausführung von dauerhaft installierten Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern. An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die einen Absturz von Personen verhindern. Umwehrungen haben Vorrang vor Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen.
Auf Dachflächen mit mehr als 20° Dachneigung können Umwehrungen zum Schutz gegen Absturz nicht verwendet werden. Stattdessen sind Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzubauen, die sich zum Einhängen von Dachdecker-Auflegeleitern als Arbeitsplatz und als Anschlagpunkt für den Anseilschutz eignen.
Universell einsetzbare Systeme zur sicheren Dachbegehung bestehen wie z.B. das Klöber Trapac®-Programm aus Steig- und Laufrosten, Einzeltritten und Dachsicherheitshaken. Schneefanggitter und systemgerechte Schneebalkenhalter ergänzen das Sicherheitsprogramm.
Eignung und Einsatz
Bei Einzeltritten und Steigtritten ist auf eine Zulassung als Einrichtung zum Betreten des Daches nach DIN EN 516 und den UVV der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie dem Institut für Arbeitssicherheit zu achten. Für den fachgerechten Einsatz sind die jeweils gültigen UVV und Fachvorschriften heranzuziehen.
Dachsicherheitshaken werden zur Befestigung von Lasten wie Dachdecker-Auflegeleitern und Dachdeckerstühlen bei Arbeiten auf dem Dach und als Anschlagpunkt für persönliches Sicherheitsgeschirr eingesetzt. Auflegeleitern kommen bei einem Verhältnis von 1: 1,75 (ab 30° Dachneigung) zum temporären Einsatz, wenn sie zur Überbrückung eines Höhenunterschiedes von bis zu fünf Metern dienen. Darüber hinaus sind dauerhafte Verkehrswege einzuplanen.
Dachdecker-Auflegeleitern dürfen nur bei Dachneigungen bis 75° verwendet werden. Dabei sind diese in Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 einzuhängen. Sie dürfen nicht in die oberste Sprosse eingehängt werden. Der Standplatz auf der Dachdecker-Auflegeleiter muss unterhalb des Aufhängepunktes liegen.
Dabei gilt, dass der horizontale Abstand der Sicherheitsdachhaken einer Reihe maximal zwei Meter betragen darf. Die obere Reihe Dachhaken ist mindestens ein Meter unterhalb des Firstes einzubauen. Für die untere Reihe ist ein Abstand von 1,5 Meter oberhalb der Traufe vorzusehen. Die dazwischen liegenden Reihen sind in jeweils mindestens fünf Meter Abstand zu den darüber liegenden zu planen. Planer und Verarbeiter sollen bei diesem sicherheitsrelevanten Bauteil auf entsprechende Gütesicherung und Einhaltung der Normen achten.
Dies gilt auch für Steig- und Laufroste. Auf die Dachdeckung farblich abgestimmt sind diese in unterschiedlichen Breiten für den Einsatz auf profilierten Betondachsteinen und Tonziegeln lieferbar. Für begehbare Bauteile muss durch Fallversuche hinreichender Widerstand gegen Bruch nachgewiesen sein.
Für begehbare Bauteile, die in Übereinstimmung mit einer DIN-Norm oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung stehen, genügt ein einmaliger Nachweis.
Für Sicherheitsdachhaken gilt, dass sie gemäß DIN EN 517 für Belastungen in Richtung der Falllinie der Dachfläche geeignet sind. Selbstverständlich sind diese Eigenschaften auch über den gesamten Nutzungszeitraum einzuhalten. Entsprechende UV- und Witterungs-, sowie Frost- und Temperaturbeständig, Form- und Farbstabilität werden ebenso wie Korrosionsbeständigkeit und die Resistenz gegen üblicherweise atmosphärisch vorkommende Chemikalien vorausgesetzt.
Durchsturzsicherheit als Kriterium
Bestehen Dachflächen oder Teile von Dachflächen aus nicht durchsturzsicheren Bauteilen, sind besondere Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz erforderlich.
Als nicht durchsturzsichere Bauteile gelten z. B. Faserzement-Dachplatten, alte Asbestzement-Wellplatten, Bitumenwellplatten, Lichtplatten aus PVC (Polyvinylchlorid), Lichtkuppeln, Oberlichter, Glasdächer oder auch, nach Stellungnahme der BG Bau auf Anfrage des ZVDH, eine Ziegel- oder Dachsteindeckung > 44,4 cm Lattabstand, was insbesondere bei dem Einsatz von Großflächenziegeln zu beachten ist. Die Durchsturzsicherheit kann individuell jedoch nachgewiesen werden.
Bei Absturzhöhen von mehr als fünf Meter sind vorzugsweise als Auffangeinrichtungen Schutznetze zu verwenden. Beträgt die mögliche Absturzhöhe nicht mehr als fünf Meter, darf auf Absturzsicherung ins Gebäudeinnere verzichtet werden, wenn die Arbeiten von fachlich und gesundheitlich geeigneten Versicherten nach Unterweisung durchgeführt werden.
Diese Regelung darf angewendet werden, z. B. beim Aufbringen der Unterspannung, Unterdeckung, Dachlattung, Schalung oder beim Verlegen von Dachziegeln und -steinen.
Eine geringe Anzahl an diffusionsoffenen Unterdeckbahnen, wie z.B. Klöber Permo forte aus der Klöber Permo-Familie, erfüllen nach den Prüfgrundsätzen GS-Bau-20 die Kriterien an die Durchsturzsicherheit und verfügen über ein entsprechendes Prüfzertifikat.
Entsprechende Prüfungen durch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit haben gezeigt, dass auch bei mehr als fünf Meter Absturzhöhe die Sicherheitsmaßnahmen angepasst werden können. Zu beachten ist allerdings, dass die pauschale Auslobung des Begriffes „Durchsturzsicherheit“ einen umfassenden Sicherheitsstandard verspricht, der das Risiko mit sich bringt, dass Dachhandwerker sich allzu sorglos auf diese zugesicherte Eigenschaft verlassen und grundsätzliche Sicherheitsanforderungen außer Acht lassen.
Für die zuverlässige Eignung als durchsturzsichere Bahn ist eine besondere Art der Verlegung erforderlich, die derzeit noch nicht durch das Berufsgenossenschaftliche Institut bestätigt wurde.
Bis dahin gilt, dass der Unternehmer vor Beginn der Dacharbeiten eigenverantwortlich, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5, Arbeitsschutzgesetz ) und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturzgefahren festzulegen hat.
Weiterhin ist die Beurteilung einer bereits eingedeckten Alt-Dachfläche schwierig, ob diese nach den Verlegerichtlinien für Durchsturzsicherheit erstellt wurde. Derzeit leisten Produkte, wie Klöber Permo forte, mit den erreichten Werten einen erheblichen Beitrag zur Arbeitssicherheit, ein Verzicht auf Fangnetze ab fünf Metern Absturzhöhe ist derzeit jedoch noch nicht eindeutig definiert und gewährleistet.
Weitere Informationen
Trapac-Programm bba 530
Durchsturzsichere Unterdeckbahn bba 531
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