Startseite » Beton »

Klare Zuordnung der Verantwortung

Ab 2004 Pflicht: Betonnorm EN 206
Klare Zuordnung der Verantwortung

Klare Zuordnung der Verantwortung
Die verschiedenen Bauteile eines Wohnhauses müssen je nach Umwelteinflüssen unterschiedlichen Expositionsklassen entsprechen.
Olaf Meier

Die alte Betonnorm DIN 1045 wird Anfang 2004 endgültig durch die neue europäische Norm EN 206 ersetzt. Dann läuft die Übergangsfrist aus und alle am Bauprozess Beteiligten müssen mit der neuen Norm arbeiten – auch der Architekt.
Grund, einmal kurz die Änderungen der Norm und deren Auswirkungen für den Architekten darzustellen. Mit der neuen Norm kommen zu allererst einmal neue Bezeichnungen einher. Künftig beginnen Betonbestellungen nicht mehr mit einem „B“, sondern im Rahmen der Europäisierung mit einem „C“ bzw. „LC“ als Abkürzung für „concrete“ und „light weight concrete“. Doch gehen die mit der EN 206 eingeführten Änderungen wesentlich weiter:
War bisher die Festigkeit eines Betons das entscheidende Auswahlkriterium, wird nun die Dauerhaftigkeit unter realen Umgebungsbedingungen zum ausschlaggebenden Punkt.
Hier spielt der Architekt bzw. Planer eine wichtige Rolle, legt er doch gemäß der neuen Norm die Eigenschaften des Betons fest. „Ein Vorteil der neuen Norm ist die klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten“, so Volker Hanke, Leiter Technologie und Marketing der Readymix AG im Bereich Nordwest. „Für den Architekten ist mit der richtigen Zuordnung der Bauteile zu den Expositionsklassen und den damit verbundenen Mindestfestigkeitsklassen die betontechnologische Arbeit getan.“
Umwelteinflüsse werden berücksichtigt
Diese Expositionsklassen gliedern alle Eigenschaften, die sich auf die Dauerhaftigkeit von Beton beziehen. Beschrieben werden die zu erwartenden Einwirkungen aus der Umwelt, wobei die Korrosion von Bewehrung und Beton getrennt betrachtet werden.
Dabei gelten die Angriffsklassen XC (Karbonatisierung), XD (Chloride), und XS (Chloride aus Meerwasser) für die Bewehrungsbeanspruchung, die Klassen XF (Frost), XA (chemischer Angriff) und XM (Verschleißbeanspruchung) für die Betonkorrosion. Die Basisklasse XO gilt dann, wenn bei Beton ohne Bewehrung bzw. eingebettetem Metall kein Angriff hinsichtlich XF, XM oder XA vorliegt, z. B. bei unbewehrten Innenbauteilen.
Die Angriffsintensität wiederum wird in jeder Klasse durch Nummern gekennzeichnet. Dabei gilt: Je höher die Ziffer, desto größer der Angriffsgrad. Ein Bauteil der Klasse XM 1 ist z. B. nur mäßigem Verschleiß ausgesetzt, während ein Bauteil der Klasse XM 3 einen sehr starken Verschleißangriff aushalten muss.
Volker Hanke unterstreicht: „Fehlen dem Architekten die Grundlagen zur Bestimmung der Expositionsklassen, so fällt es in seinen Verantwortungsbereich, z. B. einen Gutachter hinzuzuziehen und eventuelle Unsicherheiten hinsichtlich des Boden- oder Wasserzustandes auszuräumen.“
Zusätzliche Kriterien für den optimalen Beton
Neben der Expositionsklasse muss der Ausschreibende, sprich der Architekt oder Planer, auch die erforderlichen Festigkeitsklassen definieren. Sie werden zukünftig mit zwei Zahlen angegeben: Die erste Zahl steht für die Zylinderdruckfestigkeit, die zweite für die Würfeldruckfestigkeit. Grund dafür ist, dass in Europa je nach Land beide Probekörper eingesetzt werden. Die Mindestdruckfestigkeitsklassen werden über die Expositionsklassen geregelt.
Für die Bauausführung müssen ferner Konsistenz – hier wird zukünftig zwischen sieben statt wie bisher vier Klassen unterschieden – und Größtkorn festgelegt sowie Details wie z. B. die Nachbehandlung geregelt werden.
Der entscheidende Vorteil der Herstellung von Beton nach Eigenschaften liegt darin, dass die Erstprüfung in den Zuständigkeitsbereich des Transportbetonherstellers fällt. Er legt die Zusammensetzung fest, bringt den Nachweis und die Garantie, dass die vom Architekten geforderten Eigenschaften sicher erreicht werden. Eine Ausnahme bildet hier allerdings die in der Norm parallel vorgesehene „Bestellung nach Zusammensetzung“. Dabei fällt die Erstprüfung in den Verantwortungsbereich des Ausschreibenden.
„Hier kommt dem Architekten deutlich mehr Verantwortung zu“, so Betonspezialist Hanke, beruhigt aber auch gleich: „Allerdings wird eine Bestellung nach Zusammensetzung eher selten der Fall sein, da dieses Verfahren nur bei großen, außergewöhnlichen Bauvorhaben zu Anwendung kommen wird.“
Weitere Informationen
Betonklassifizierungen bba 539
Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de