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Die Masse macht`s

Wandbaustoffe aus Leichtbeton
Die Masse macht`s

Die Masse macht`s
Bei zweischaligen Gebäudetrennwänden muss die Fuge vom Keller bis zum Dach durchgeführt werden. Je nach Umfang der schallschutztechnischen Anforderungen sind geteilte Fundamente sinnvoll. Bild: Bundesverband Leichtbeton
Claudia Frahm / r.

Lärm in den verschiedensten Formen begegnet uns in fast allen Lebenslagen. Neben der Vermeidung ist der vorsorgliche Lärmschutz das wichtigste Mittel gegen einen störenden oder gesundheitsgefährdenden Geräuschpegel.
Einzelheiten zum Thema Schallschutz im Hochbau sind in der DIN 4109 geregelt. Hinzu kommt das Beiblatt 1 „Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren“ und das Beiblatt 2 „Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für den erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich“.
Vom Gewicht abhängig
Bei einschaligen Wänden ist die Schalldämmung in erster Linie von der Masse und damit vom Gewicht abhängig.
Die flächenbezogene Masse nimmt mit der Wanddicke und vor allem mit der Rohdichte der Steine zu, während der Wärmeschutz mit abnehmender Rohdichte ansteigt.
Wärmeschutz und Schallschutz widersprechen sich bei Wandbaustoffen aus Leichtbeton jedoch nicht, da für die unterschiedlichen Einsatzbereiche verschieden konzipierte Produkte angeboten werden.
Die Weiterentwicklung von Steinen mit hohen Rohdichten wurde von der Leichtbetonindustrie in den letzten Jahren verstärkt gefördert. Das aktuelle Angebot umfasst somit auch Steine mit Rohdichten von 1,60 bis 2,00 kg/dm³ in den Festigkeitsklassen 12 und 20. Steine also mit einer besonderen Eignung für Bauteile, an die hohe schallschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Hier sind in erster Linie Außenwände, Haustrennwände oder Trennwände zwischen Wohnungen zu nennen.
Außenwände
Nach der DIN 4109 werden die Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm von der Raumart abhängig gemacht. Die wichtigste Raumart-Gruppe bilden dabei die Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliche Einrichtungen.
Zusätzlich unterteilt die DIN 4109 den maßgeblichen Außenlärmpegel in sieben Kategorien. Beispielsweise wird für das Außenbauteil einer Wohnung, bei einem hohen Außenlärmpegel von 76 bis 80 dB, ein Schalldämmmaß R´w von 50 dB gefordert.
Erfüllt wird dieser Wert bereits mit einer 17,5 cm dicken, beidseitig verputzten Wand aus Leichtbeton-Mauersteinen der Steinrohdichte 1,6 kg/dm3.
Einschalige Innenwände
Auch für einschalige Innenwände zwischen Wohnungen, Wohnbereichen usw. nennt die DIN 4109 Mindestanforderungen und Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz.
Wer sicherstellen will, dass „normale“ Geräusche aus der Nachbarwohnung nicht mehr wahrgenommen werden, sollte sich an dem im Beiblatt 2 ausgewiesenen höheren Wert orientieren.
Für Wände zwischen Wohnungen wird ein bewertetes Schalldämmmaß R`w von 53 dB gefordert, während die Empfehlung bei 55 dB liegt.
In der Praxis erfüllt z.B. eine beidseitig verputzte, 30 cm dicke Wand aus Leichtbeton-Vollsteinen der Rohdichte 1,4 kg/dm3 oder eine 24er Wand der Rohdichte 1,6 kg/dm3 die DIN-Anforderungen.
Der empfohlene, erhöhte Schallschutz wird mit einem 30 cm starken Leichtbeton-Mauerwerk der Rohdichte 1,6 kg/dm3 erzielt.
Mehrschalige Wände
Bei mehrschaligen Wänden ist nach
  • zweischaligen Wänden aus zwei schweren (biegesteifen) Wandschalen mit dazwischen liegender durchgehender Trennfuge und
  • mehrschaligen Wänden aus einer schweren (biegesteifen) Wandschale in Verbindung mit einer leichten (biegeweichen) Vorsatzschale zu unterscheiden.
Zweischalige Wände aus zwei schweren, gemauerten Wandschalen mit durchgehender Trennfuge eignen sich besonders als Gebäudetrennwände bei Doppelhäusern oder Reihenhausanlagen.
Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 4109 liegt das bewertete Schalldämmmaß dieser Konstruktion um 12 dB höher als das einer einschaligen Wand gleichen Flächengewichts.
Leichtbeton-Wandbaustoffe mit haufwerksporiger Struktur können ihre schalldämmende Wirkung immer dann ausspielen, wenn zumindest eine Wandseite mit einer dichten Schlämme oder einem flächendeckenden Nassputz versehen ist.
Untersuchungen und Messergebnisse haben gezeigt, dass bei verputzten Wänden aus Leichtbeton mit Steinrohdichten = 0,8 kg/dm³ und einer flächenbezogenen Masse bis 250 kg/m² das bewertete Schalldämmmaß R’wR um 2 dB höher angesetzt werden kann.
Dies gilt auch für zweischaliges Mauerwerk, sofern die flächenbezogene Masse der Einzelschale = 250 kg/m² beträgt.
Leichtbeton-Wandbaustoffe mit ihrem breit gefächerten Rohdichtespektrum werden auch in der künftigen Norm 2 dB über den üblichen Werten liegen.
Weitere Informationen
Schallschutz mit Leichtbetonsteinen bba 566
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