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Besondere Sorgfalt bei Detail- und Ausführungsplanung

Abdichtung erdberührter Außenwände, aufgehender Wände und Bodenplatten
Besondere Sorgfalt bei Detail- und Ausführungsplanung

Heinz-Peter Raidt, Leiter der Anwendungstechnik bei der Dörken GmbH & Co. KG, Herdecke

„Bauliche Anlagen müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit…. keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.“
So steht es – in sinngemäßem Wortlaut – in den Bauordnungen. Neben der DIN 18531 „Dachabdichtungen“ gehört die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ zu den Normen, die sich mit dem Schutz des Bauwerks vor Feuchtigkeit befassen und deren umfassende Kenntnis Planungssicherheit gewährleistet.
Das 1983 erstmals veröffentlichte Regelwerk wurde in den vergangenen Jahren einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Ende 2000 erschienen die Teile 1 bis 6 und Anfang 2004 die Teile 8 bis 10. Teil 7 wird in einer zweiten Phase überarbeitet.
Die Überarbeitung zeigt sich gegenüber ihrer Vorgängerversion in einer deutlich gestrafften und in den Anwendungsbereichen präzisierten Form. Herauszuheben ist dabei die Aufnahme neuer und weiterentwickelter Abdichtungsstoffe und ihrer Verarbeitungsmethoden auf der einen Seite und die Berücksichtigung der geänderten Nutzungsanforderungen an die abzudichtenden Gebäudeteile auf der anderen Seite.
Im Bereich der erdberührten Außenwände und Bodenplatten tritt die klassische, einfache „Kellerabdichtung“ dabei in den Hintergrund.
Auswahl der Abdichtungsart
Entscheidend für eine dauerhaft funktionstüchtige Abdichtungsmaßnahme ist die richtige Auswahl der Abdichtungsart in Abhängigkeit von der Bodenart und der Wasserbelastung, der das abzudichtende Bauteil ausgesetzt ist. Folgerichtig bietet die DIN im Teil 1 eine Auswahltabelle an, mit deren Hilfe sich die zutreffende Abdichtungsart bei Berücksichtigung der genannten Aspekte zweifelsfrei ablesen lässt.
Die Art der Wassereinwirkung kann dabei als „Lastfall“ betrachtet werden, durch dessen Zuordnung zu den unterschiedlichen Bauteilearten und deren Einbausituation sich die erforderliche Art der Abdichtung zwangsläufig ergibt.
Diese Abdichtungsarten werden in den Teilen 4 bis 7 der DIN im Detail beschrieben, in den Teilen 2 und 3 die dafür zulässigen Baustoffe, ihre Verarbeitung und die Anforderungen an den Untergrund.
Die Teile 8 und 9 befassen sich mit Detailausbildungen von Fugen, Durchdringungen sowie An- und Abschlüssen und Teil 10 geht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Abdichtung ein.
Lastfälle: Für erdberührte Wände, Bodenplatten und Decken unterhalb oder oberhalb des Bemessungswasserstandes nennt die Norm unterschiedliche Angriffsarten des Wassers.
Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser
Im einfachsten Lastfall zeigt sich die Art der Wassereinwirkung durch Kapillar-, Haft- oder Sickerwasser als Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser.
Unter Bodenfeuchte versteht man das im Erdboden immer kapillar vorhandene und durch die Kapillarkräfte auch gegen die Schwerkraft fortleitbare Wasser.
Beim nichtstauenden Sickerwasser handelt es sich um Oberflächen- oder Sickerwasser in tropfbar flüssiger Form, das keinen hydrostatischen Druck auf die Abdichtung ausübt.
Davon kann man jedoch nur dann ausgehen, wenn der Boden bis zu einer ausreichenden Tiefe unter der Fundamentsohle so stark durchlässig ist, dass das anfallende Wasser verzögerungsfrei von der Oberfläche bis zum Grundwasser absickern und sich auch bei starken Niederschlägen nicht vorübergehend aufstauen kann.
In diesem Fall muss natürlich auch das Verfüllmaterial der Arbeitsräume aus durchlässigem Sand oder Kies bestehen. Bei wenig durchlässigen Böden kann durch eine Dränung nach DIN 4095 dieser Lastfall mit der geringsten Beanspruchungsart „künstlich“ erzeugt werden.
Die entsprechenden Abdichtungsmaßnahmen für erdberührte Außenwände, die Querschnittsabdichtung von aufgehenden Wänden wie auch die Abdichtung von Bodenplatten sind in Teil 4 der DIN 18195 beschrieben.
Aufstauendes Sickerwasser
Die gleiche Wasserart verursacht den Lastfall Aufstauendes Sickerwasser, der dann eintritt, wenn sich Kelleraußenwände oder die Bodenplatte bei wenig durchlässigem Boden und ohne Dränung mit Gründungstiefen bis zu drei Metern unterhalb der Geländeoberkante befinden.
In diesem Fall muss damit gerechnet werden, dass sich eindringendes Sickerwasser kurzfristig vor der Abdichtung aufstaut. Auch wenn dieser Zustand nur zeitweise auftritt, müssen die hierfür notwendigen Abdichtungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Drückendes Wasser von außen
Bei Bauteilen, die permanent der Einwirkung von Grund- und Schichtenwasser oder fallweise von Hochwasser ausgesetzt sind, ist der Lastfall Drückendes Wasser von außen anzunehmen.
Dabei muss dieser Lastfall auch dann vorausgesetzt werden, wenn der Grundwasserspiegel weniger als 30 Zentimeter unterhalb der Unterkante Sohle liegt.
Die DIN-gerechte Abdichtung – in diesen beiden Fällen nach Teil 6 – erfordert in jedem Fall die Ausbildung einer Wanne, die das Bauwerk allseitig im erdberührten Bereich umschließt. Die Abdichtung der Bodenfläche kann dabei nur unterhalb der Sohle erfolgen, da die Bodenabdichtung sonst durch den Auftrieb zerstört würde.
Nichtdrückendes Wasser
Auf waagerechte und geneigte Flächen im Freien und im Erdreich kann Niederschlags-, Sicker- oder Brauchwasser in tropfbarer oder flüssiger Form einwirken. Solange es auf die Abdichtung keinen hydrostatischen Druck ausübt, liegt der Lastfall Nichtdrückendes Wasser vor.
Dieser nach Teil 5 abzudichtende Lastfall tritt zum Beispiel bei der Abdichtung von Balkonen und Dachflächen, aber auch bei Nassräumen auf. Dabei wird noch unterschieden nach mäßiger und hoher Beanspruchung, wie sie zum Beispiel bei Dachterrassen, Parkdecks und öffentlichen Sanitärräumen entsteht. Ausgenommen hiervon sind jedoch frei bewitterte, nicht genutzte Dachflächen (Flachdächer), deren Abdichtung Gegenstand der DIN 18531 ist.
Drückendes Wasser von innen
Bei Wasserbehältern und -becken tritt der Lastfall Drückendes Wasser von innen auf. Die hierfür erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen werden im Teil 7 aufgeführt. Dieser Teil wird gegenwärtig überarbeitet und der Neufassung angeglichen.
Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
Der zunehmende Wandel des Gebäudeteils „Keller“ zum teil- oder vollgenutzten Unter- oder Basisgeschoss führt zu aufwändigeren Abdichtungsmaßnahmen, die auch einen adäquaten Schutz benötigen, um ihrer Funktion dauerhaft gerecht zu werden.
Diesem Umstand wird im ebenfalls neu gefassten und erweiterten Teil 10 der DIN Rechnung getragen.
Hier werden Materialien aufgelistet und Ausführungsarten beschrieben, die die Bauwerksabdichtung dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen.
Diese Funktion kann von einer eigens dafür vorgesehenen Schutzschicht aus Beton, Mauerwerk oder anderen, platten- oder bahnenförmigen Materialien übernommen werden.
In vielen Fällen kann auch eine der Nutzschichten des Bauwerks, wie beispielsweise die Perimeterdämmung, dazu herangezogen werden.
Letztere sollte deshalb so früh wie möglich aufgebracht werden, um einen vorläufigen Schutz vor mechanischen Beschädigungen der Abdichtung durch laufende Bauarbeiten zu bilden.
Perimeterdämmplatten schützen zwar die Außenhaut, sind selbst aber wiederum gefährdet, denn sie können beim Verfüllen der Baugrube unter Umständen erheblich beschädigt werden. An solchen Stellen wird die Dämmwirkung dann durch Feuchte-einwirkung mehr oder minder eingeschränkt.
Eine Grundmauerschutzbahn als zusätzliche Schutzschicht ist also durchaus empfehlenswert. Sie sorgt nicht nur dafür, dass die Dämmplatten unbeschädigt bleiben; sie verhindert auch, dass Wasser in die Stoßfugen zwischen den Platten zieht, was einen Kühlrippeneffekt bewirken würde.
Bei bindigen Böden oder in Hanglagen ist eine Bahn zu verwenden, die auch als vertikale Flächendränage dient und anfallende Feuchtigkeit bereits ableitet, bevor sie auf die Perimeterdämmung einwirken kann. Diese zusätzliche Entwässerungsebene wird am unteren Ende auf die Ringdränage geführt.
Zusätzlich hingewiesen wird in Teil 10 auf die Notwendigkeit temporärer Schutzmaßnahmen für die Bauwerksabdichtung während der Bauarbeiten.
Diese zumeist einfachen Maßnahmen – zum Beispiel zum Schutz von Flachdachabdichtungen – werden leider zu häufig vernachlässigt.
Fazit
Die überarbeitete Abdichtungsnorm DIN 18195 eröffnet in ihrer gegenwärtigen Form dem Architekten mehr planerische Freiheit.
Die kann er allerdings nur dann verantwortungsvoll nutzen, wenn er in der Detail- und in der Ausführungsplanung große Fachkenntnis und Sorgfalt walten lässt.

Schutzschichten
Die DIN 18195 schreibt in Teil 10 vor, dass alle Bauwerksabdichtungen grundsätzlich mit einer Schutzschicht zu versehen sind. Mehrlagige Spezial-Noppenbahnen sind dabei eine besonders sichere und wirtschaftliche Lösung, denn sie sind schnell zu verlegen und erfüllen gleich mehrere Funktionen auf einmal.
Eine erste Hilfestellung bei der Wahl der richtigen Bahn ist die grundsätzliche Einteilung in plastisch verformbare und belastbare, nicht fließende Abdichtungen.
Plastisch verformbar und damit druckempfindlich und nicht punktbelastbar sind die sogenannten kunststoffmodifizierten Bitumen-Dickbeschichtungen. Für diese Materialien wurde das patentierte vierlagige Schutz- und Dränsystem Delta-Geo-Drain Quattro entwickelt, eine Sandwichlösung bestehend aus Gleitfolie mit aufkaschiertem Dämpfungsvlies, Noppenbahn und Filtervlies. Für weniger empfindliche Untergründe oder Abdichtungen wie Dichtungsschlämmen, Bitumenschweißbahnen oder kaltselbstklebende Abdichtungsbahnen eignet sich eine Drän- und Schutzbahn wie zum Beispiel Delta-Terraxx, bestehend aus Flächendränung und Prallschutz in Form einer Noppenbahn und einem aufkaschiertem Filtervlies. Sie kann auch zum Schutz von Perimeterdämmungen eingesetzt werden.
Weitere Informationen
Delta-Geo-Drain Quattro bba 511
Delta-Terraxx bba 512
CD-ROM Delta-Grundmauerschutzdetails bba 513
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