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Wärmebrücken vermeiden

Planungsempfehlungen nach EnEV 2014
Wärmebrücken vermeiden

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Angesichts des großen Anteils an Bestandsgebäuden in Deutschland wurde mit der aktuell geltenden EnEV auch die Nachrüstungspflicht bei Sanierungen verschärft. Gut, wer bei der Planung bereits über Komplettlösungen für individuelle Anschlusssituationen Bescheid weiß.

Dipl.-Ing. Patricia Sulzbach, Internationales Produktmanagement Schöck Bauteile | be

Vom gesamten Endenergiebedarf Deutschlands werden etwa 40 % vom Gebäudesektor verbraucht. Damit ist klar, dass Einsparungen in diesem Bereich ein enormes Potenzial haben. Mit den regelmäßigen Verschärfungen der Energieeinsparverordnung wird darauf reagiert. Diese beziehen sich jedoch zumeist auf den Neubau. Große Einsparpotenziale liegen aber auch bei den 17 Millionen Gebäuden im Bestand. 75 % dieser Gebäude sind bereits vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden. Viele davon sind unsaniert und energetisch in einem sehr schlechten Zustand. Dass hier gespart werden kann und muss, ist offensichtlich.
Kernelement der EnEV Novelle ist eine Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Für Neubauten wird dieser ab dem 01.01.2016 um 25 % abgesenkt. Bestandsgebäude werden hierbei nicht berücksichtigt.
Auch die Anforderungen an die Gebäudehülle werden angehoben. Über den U-Wert bzw. den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H´T) wird der erlaubte Wärmeverlust ab 2016 für Nichtwohngebäude um bis zu 20 % reduziert.
Auch in der Sanierung ist zu beachten, dass die Nachrüstungspflicht verschärft wurde. Allgemein gilt, werden mehr als
10 % eines Bauteils geändert, ist die jeweils geltende EnEV zu beachten. Wer also heute das Dach neu deckt, muss dies entsprechend der gültigen EnEV tun.
Sowohl in der Sanierung als auch im Neubau spielen Wärmebrücken eine wichtige Rolle. Die Mindestanforderungen an Wärmebrücken sowie die Methoden zur Berücksichtigung dieser sind in der Energieeinsparverordnung festgelegt und beziehen sich aktuell auf die DIN EN ISO 10211 und die DIN 4108, Beiblatt 2. Was ist nun bei der Planung bezüglich Wärmebrücken zu beachten?
Bei Wärmebrücken gibt es zwei wesentliche Punkte zu beachten: Zum einen muss die Mindestanforderung an den Feuchteschutz eingehalten werden. Zum anderen ist der zusätzliche Energieverlust durch die Wärmebrücke zu berücksichtigen.
Durch den lokal erhöhten Wärmetransport von Wärmebrücken entsteht die Gefahr von sehr niedrigen Oberflächentemperaturen. An kalten Oberflächen kann es zum Kondenswasserniederschlag und damit zur Schimmelpilzbildung kommen. Um dies zu vermeiden, muss folgende Mindestanforderung nach DIN 4108–2, eingehalten werden: Minimale raumseitige Oberflächentemperatur Θmin ≥12,6 °C. Diese Anforderung kann nachgewiesen werden, indem die Wärmebrücken analog zum Beiblatt 2 der DIN 4108 ausgeführt werden oder indem sie mit entsprechender Software modelliert und untersucht werden.
Um den Energieverlust von Wärmebrücken zu berücksichtigen gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
  • Bei der einfachsten Methode werden die Wärmebrücken am Gebäude nicht gedämmt oder nicht nachgewiesen. So muss auf den berechneten Gesamtwärmeverlust des Gebäudes ein Wärmebrückenzuschlag in Form einer Erhöhung des mittleren U-Wertes dazugerechnet werden.
  • Mit einer vereinfachten Methode kann alternativ die Wärmebrückenberechnung auch nach den Ausführungsbeispielen des Beiblatts 2 zur DIN 4108 erfolgen. So kann der Wärmebrückenzuschlag deutlich niedriger angesetzt werden. Unter Einhalten des Beiblattes können somit geringere Wärmeverluste angenommen werden.
  • Dritte Methode ist der detaillierte Nachweis der Wärmebrücken, durch die Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten cψ und χ χ. Hierbei werden nur die tatsächlichen Wärmeverluste berücksichtigt. Durch die detaillierte Betrachtung der Wärmebrücken ist ihre Ausführung besonders wichtig. Bei dieser Methode werden besonders energetisch effiziente Lösungen belohnt.
Problemlösungen
Mit dem umfassenden Isokorb Produktprogramm bietet Schöck Komplettlösungen für individuelle Anschlusssituationen. Die neue Generation Isokorb XT bietet dabei 25 % bessere Wärmedämmung (im Mittel über das gesamte Produktprogramm Isokorb Typ KXT bezüglich der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λλeq). Damit wird die Produktqualität von Schöck den gestiegenen Anforderungen der EnEV 2014 gerecht. Neben vielen weiteren Neuerungen verfügt der Isokorb nun über Feuerwiderstandsklasse REI 120 und die Passivhauszertifikate wurden erweitert und angepasst.
Mit Isokorb Typ KXT und QXT können freiauskragende und gestützte Balkone verwirklicht werden: Mit Isokorb Typ AXT lassen sich Attiken und Brüstungen auf höchstem energetischen Niveau ausführen – sie werden als zertifizierte Passivhaus Komponente eingestuft. Bei der Sanierung können mit Isokorb R Balkone auch nachträglich an Stahlbetondecken montiert werden.
Die Ausführung nach neuesten energetischen Standards und fachgerechtes Sanieren tragen dazu bei, den Heizenergiebedarf eines Gebäudes deutlich zu verbessern. Mit den steigenden Anforderungen steigt auch die energetische Qualität des Gebäudes und umso größer wird damit der Einfluss der Wärmebrücken.
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