Startseite » Türen » Außentüren »

DIN 18040: Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig

DIN 18040
Schwellenlos nach DIN

Firmen im Artikel

Dipl.-Ing-Claudia El Ahwany | be

Keine teure Sonderkonstruktion: Mit Combi Plan hat die Grundmeier eine Lösung entwickelt, bei der Nullschwellentüren mit wenig Aufwand montiert werden können. Auf Grundlage der DIN 18040 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Die Norm macht Angaben über Mindesttürbreiten, maximales Steigungsmaß und auch zulässige Höchstgrenze einer Schwelle. Die DIN 18040 definiert, dass untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig sind. Sie dürfen nur dann eingebaut werden, wenn sie sich technisch nicht vermeiden lassen, dann aber nicht höher als 2 cm. In der Tat waren bei Balkon- und Haustüren lange Zeit exakt diese 2 cm technisch nicht vermeidbar – doch das gehört der Vergangenheit an. So kommt das neue Türschwellensystem Combi Plan ohne unteren Anschlag oder Erhöhung im Bereich der Türöffnung aus. Vorteil: Im Vergleich zur herkömmlichen Tür sind nur wenige zusätzliche Elemente erforderlich. Das System kann für Haustüren, Balkontüren mit Drehkippbeschlag und Stulptüren eingesetzt werden. Ein effizientes Dichtungssystem sorgt dafür, dass das Wasser draußen bleibt (Schlagregendichtheit bis zu Klasse A9 nach DIN EN 1027:2016–09 und DIN EN 12208:2000–06). Regenwasser wird über eine optimierte vorgelagerte Dränagerinne abgeleitet. Bei der Entwicklung der bodenebenen Türen wurde ein weiterer Aspekt berücksichtigt: die Sicherheit. Combi Plan-Türen bieten eine hohe Einbruchshemmung (Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627:2011–09).

Firmen im Artikel
Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de