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Brandschutz bei Bedachungen - Schichtenaufbau ist entscheidend

Flachdächer: Versicherungswirtschaft empfiehlt Systeme und Materialien
Schichtenaufbau ist entscheidend

Schichtenaufbau ist entscheidend
Der Industrie- und Gewerbebau ist geprägt von leichten Konstruktionen, die wirtschaftlich zu erstellen sind. Dachkonstruktionen dieser Form stellen ein nachweislich höheres Risiko dar. Bild: alwitra

Brandgefahren kann man durch geeignete vorbeugende Maßnahmen entgegenwirken. Diese lassen sich insbesondere auch bei Dächern als unverzichtbarer Bestandteil der gesamten Baukonstruktion realisieren. Entscheidend ist dabei der Schichtenaufbau der Bedachung.

Josef Löcherbach

Bedachungen

Nach DIN 4102–7 gelten Dacheindeckungen und Dachabdichtungen einschließlich etwaiger Dämmschichten und Lichtkuppeln oder auch anderer Abschlüsse für Dachöffnungen als Bedachungen. Alle hierfür eingesetzten Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Baustoffklassen eingestuft.

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung liegt ein neues, differenziertes Klassifizierungssystem vor, dass für alle Produkte mit dem CE-Zeichen innerhalb einer festgelegten zeitlichen Frist anzuwenden ist. So gilt die Baustoffklasse A2 „nichtbrennbar“ nach DIN 4102–1 nach der DIN EN 13501–1 nur noch als „nichtbrennbar“, wenn zugleich die Anforderungen an die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen bzw. Abfallen erfüllt werden. In der europäischen Klassifizierung ist damit der Buchstabe A allein kein Indiz mehr für die Nichtbrennbarkeit.

Baustoffe, die im Flachdachbereich eingesetzt werden, müssen in jedem Fall der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102–1 „normal entflammbar” bzw. mindestens E – d2 nach DIN EN 13501–1 entsprechen.

Harte Bedachung

Für das Bauteil Dach fordern die Landesbauordnungen (LBO) neben der Klassifizierung im Allgemeinen eine so genannte „Harte Bedachung”. Damit soll sichergestellt werden, dass die Dachaufbauten gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind.

In der Praxis bedeutet dies, dass unter bestimmten Prüfbedingungen eine Brandausbreitung verhindert wird, wenn z.B. durch ein Feuer auf einem benachbarten Dach entweder enorme Wärme oder Funkenflug auftritt.

Im Normalfall gibt es bei einer Flachdachabdichtung natürlich keine „Harte Bedachung” im üblichen Sinne. Jedoch ist die Anforderung „Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme” auch mit einer mindestens fünf Zentimeter dicken Kiesschüttung oder einem Plattenbelag ohne Nachweis erfüllt.

Bei allen anderen Dachaufbauten muss der Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Jedoch ist die geforderte Eigenschaft nicht nur von der Dachabdichtung, sondern von dem gesamten Schichtenaufbau zu erbringen.

Verwendbarkeitsnachweis

Darüber hinaus ist zudem ein Verwendbarkeitsnachweis zu führen. In der Bauregelliste A Teil 3 ist dieser für die einzelnen Bauarten in einer Tabelle aufgelistet. Danach besteht ein Verwendbarkeitsnachweis für „Harte Bedachungen“ aus einem „allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis“ nach den Prüfverfahren DIN 4102–7 oder DIN V ENV 1187 – Prüfverfahren 1. inklusive einer Bestätigung in Form einer Übereinstimmungserklärung des Anwenders.

Konstruktive Risiken

Der Industrie- und Gewerbebau ist geprägt von leichten Konstruktionen, die schnell und wirtschaftlich zu erstellen sind. Dachkonstruktionen dieser Form stellen ein nachweislich höheres Risiko dar. Gerade bei Sanierungen mit offener Flamme kann es durch relativ kleine Entstehungsbrände in wenigen Minuten zu einer explosionsartigen Brandausbreitung über das ganze Dach kommen. Eine Brandweiterleitung ins Gebäudeinnere ist dann häufig nicht mehr auszuschließen.

Brandeinwirkungen

Je nach Brandentstehungsort sind Dächer unterschiedlichen Brandeinwirkungen ausgesetzt. Liegt ein Brand im Gebäudeinneren vor, erhöht sich die Temperatur von leichten Dachschalen aus Metall sehr schnell. Dadurch können thermoplastische Dachbaustoffe wie z.B. Klebemassen, Wärmedämmung oder Abdichtung ausgasen und schmelzen. Steigt die Temperatur bis zum Flammpunkt oder der Zündtemperatur kann sich der Brand auch auf der Dachoberseite entzünden.

Unachtsamkeit bei der Verwendung von offenen Flammen zur Verlegung oder Sanierung von Dachabdichtungen führt häufig zum Brand auf der Dachfläche. Das Feuer greift hierbei auf die Dachfläche über und setzt das gesamte Dach in sehr kurzer Zeit in Brand.

Kommt es zu einem Brand in der Nachbarschaft ist die Verwendung einer gegen Flugfeuer und strahlenden Wärme widerstandsfähiger Bedachung kein Garant für absoluten Brandschutz. Vielmehr ist das Brandrisiko abhängig von der realen Brandbelastung.

Brandweiterleitung

Eine Brandausbreitung erfolgt bei Dächern entweder auf der Dachoberseite durch ungünstige Winde oder auf der Dachunterseite durch Zündung der Dachkonstruktion.
Hinzu kommen unter Umständen in möglicherweise vorhandenen Dachhohlräumen weiträumig verteilte brennbare Zersetzungsgase. Eine weitere Gefahr der Brandweiterleitung besteht durch das Nachglimmen von Dachbaustoffen in den Dachhohlräumen.

Dachbaustoffe und –bauteile

Grundsätzlich gilt, die Brandlasten des Dachaufbaus so gering wie möglich zu halten. Die Brandlast bezeichnet den in Mega-Joule gemessenen Brennwert des Bauteils oder Baustoffes im eingebauten Zustand.

Eine Kunststoff-Dachbahn mit einer Dicke von 1,2 Millimetern hat eine Brandlast von etwa 38 Mega-Joule pro Quadratmeter. Das liegt knapp unter der Brandlast von einem Liter Heizöl mit 42 Mega-Joule. Traditionelle Abdichtungsbahnen erreichen pro Lage und Quadratmeter einen Heizwert, der bis um das dreifache höher ist.
Nach Auswertung eines Großteils der Brände von industriellen und gewerblichen Gebäuden werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nachfolgende Systeme bzw. Materialien empfohlen:

  • Brandlastarme Dampfsperren
  • Nichtbrennbare Wärmedämmstoffe anstelle von brennbaren Wärmedämmstoffen
  • Hochpolymere Dachabdichtungsbahnen (z.B. Kunststoff- oder Kautschukbahnen)
  • Mechanische Befestigungen, deren Anzahl in der Fläche, den Rändern und Ecken durch die Flachdachrichtlinien des Dachdeckerhandwerkes geregelt werden, anstelle von bituminösen Klebmassen.

Dachdurchdringungen

Die DIN 18234–3 regelt die brandschutztechnisch konstruktiven Grundsätze bei Dachdurchdringungen. Teil 4 dieser Norm enthält ein Verzeichnis von Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen von Dachflächen, welche die Anforderungen nach DIN 18234–3 erfüllen.

Nachfolgende Maßnahmen bieten zudem Schutz gegen eine Brandweiterleitung:

  • Größere Durchdringungen wie Lichtkuppeln, Rauch- oder Wärmeabzugsgeräte sollten mindestens 5,0 Meter von Brandwänden entfernt sein, die nicht über das Dach geführt werden. Ansonsten ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern einzuhalten.
  • Kleine Durchdringungen wie Rohrleitungen, Dachabläufe oder Kabeldurchführungen sollten in einer Fläche von 1,0 Meter x 1,0 Meter liegen, in der eines der nachfolgenden Wärmedämmmaterialien verwendet wurde:
    • Nichtbrennbar nach DIN 4102–1 bzw. DIN EN 13501–1 mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1000° Celsius,
    • Phenolharz-Hartschaum nach DIN 18164–1,
    • expandierte mineralische Baustoffe mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.

Dachabschlüsse und Dachanschlüsse

Um eine Brandweiterleitung auf dem Dach zu verhindern, dürfen konstruktive Dachbauteile aus brennbaren Baustoffen sowie Wärmedämmstoffe und Abdichtungen nicht über bzw. durch Brand- und Komplextrennwände geführt werden.

Brand- und Komplextrennwände sind grundsätzlich über die anschließende Dachfläche oder Shedspitze zu führen. Kommen Dachbauteile aus Stahl zum Einsatz, so sind diese nicht fest mit den Brand- und Komplextrennwänden zu verbinden.

Unter Berücksichtigung des Brandschutzes sollten im Sanierungsfall möglichst Verlege- oder Sanierungstechniken verwendet werden, die nicht auf Verfahren basieren, die mit offener Flamme arbeiten.

Schon seit Jahrzehnten ermöglichen Kunststoffbahnen und deren Verlegetechnik wie die mechanische Befestigung oder Verklebung mit Klebstoffen eine brandschutztechnisch risikofreie Verarbeitung auf dem Dach.

Sind dennoch Arbeiten mit offener Flamme unvermeidbar, sind sie grundsätzlich nur mit offizieller Genehmigung durchzuführen. Dann ist zugleich darauf zu achten, dass der ausführende Verarbeiter über eine risikogerechte Versicherung verfügt.

Im Blick auf die praktische Umsetzung empfiehlt sich, die ausführenden Handwerker vor Beginn der Arbeiten schriftlich zur Einhaltung der betrieblichen Brandschutzordnung sowie der Sicherheitsregeln für Feuerarbeiten zu verpflichten.

Höhere Anforderungen – passende Lösung

Mit dem alwitra-Feuerschott für großflächige Dächer mit Abdichtung können die gestellten Anforderungen der DIN 18 234 erfüllt werden. Seit 2004 bietet der Flachdach-Spezialist dieses Feuerschott als Ergänzung seines Ablauf- und Lüfterprogramms für Dachabdichtungen aus Kunststoff- oder Elastomerbahnen an.

Das montagefertige Formteil besteht aus einem quadratischen, mittig gelochten, korrosionsgeschützten Stahlblech mit einer Manschette aus Edelstahl, die mit einem im Brandfall aufschäumenden Material gefüllt ist (Intumeszens-Manschette) und einem Kunststoffrohrende mit Muffe und Lippendichtring.

Die Montage des Feuerschotts ist einfach: Auf den Stutzen eines alwitra-Gullys oder -Lüfters aufstecken und das Stahlblech in der Dachtragschicht mechanisch befestigen – fertig.

So werden aus alwitra-Abläufen und –Lüftern in Kombination mit dem Feuerschott brandschutztechnisch optimierte Dachdurchdringungen. Im Falle einer Brandentwicklung schäumt die Intumenszensmasse auf, verkohlt und verfestigt sich dann. Damit verschließt sich der sonst offene Querschnitt von Lüftern oder Abläufen. Eine Brandausbreitung in den Dachaufbau und über das Dach wird vermieden.


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