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Barrierefreiheit durch Aufzugsplanung nach VDI 6008

Aufzugsplanung nach VDI 6008
Barrierefreie Lebensräume schaffen

Firmen im Artikel
Haustüren nicht mehr selber aufschließen müssen und leichter durch „mitdenkende“ Aufzugstüren zur eigenen Wohnetage gelangen – ein großer Schritt zur Barrierefreiheit. Eine neue Lösung verbindet Aufzüge und Türen miteinander und ergänzt den mechanischen Schlüssel um den digitalen Türöffner via App.

Thomas Lipphardt
Manager Technische Regelwerke, Kone GmbH | be

Der Aufzug ist Kern des barrierefreien Gebäudes. Dabei bedeutet Barrierefreiheit mehr als die starre Einhaltung technischer Regelwerke. Es geht um überzeugende Komplettlösungen, die in einem produktiven Diskussionsprozess des Bauherrn bzw. Eigentümers mit Architekten, Fachplanern und Gebäudeausrüstern entstehen.

Eine gute Grundlage bietet die Richtlinie 6008 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) über barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen, Alten- und Pflegeheime; Einzelhandel und Arbeitsstätten werden nicht betrachtet. Die Richtlinie fasst zahlreiche Empfehlungen und Informationsschriften der Fachverbände zum großen, gut lesbaren Ganzen zusammen und zeigt, wie mit Elektro-, Kommunikations-, Licht- und Fördertechnik sinnvolle Lösungen aussehen können. Dabei berücksichtigt sie nicht jeden Aspekt der Aufzugtechnik, wie z. B. handbetätigte Drehtüren, die noch in älteren Gebäuden anzutreffen sind.

Gleichwohl zeigt die VDI 6008, was möglich und mit Blick auf die steigende Lebenserwartung notwendig ist. „Spätestens im Jahr 2040 wird jeder 3. Bewohner in Deutschland über 65 Jahre alt sein!“, stellen die Autoren fest.

Mehr Komfort = mehr Wert

Der Aufwand für Investoren und Eigentümer ist oft geringer als gedacht, abgesehen davon, dass barrierefreie Lösungen auch den Komfort für Nutzer und Bewohner erhöhen und damit wertsteigernd wirken. Das heißt: Sollte ein Gebäude nicht schon bei Errichtung mit einem Aufzug ausgestattet sein, ist zumindest die Option offen zu halten, die Anlage bei Bedarf nachrüsten zu können. Die Flächen, die später als Vorräume dienen, sollten entsprechend groß ausgeführt werden, um auch Rollstuhlfahrern genügend Bewegungsfläche zu bieten. Hilfreich können Aussparungen in den Betondecken sein, um den Aufzug später ohne Bohrungen durchs Haus zu führen; die Durchbrüche werden in Leichtbauweise verschlossen.

Ein Aufzugtyp, der sich für Neubau und für nachträglichen Einbau eignet, ist der MonoSpace von Kone: Er lässt sich dank gerüstloser Montage schnell und unkompliziert einbauen und überzeugt durch Fahrkomfort und Energieeffizienz. Zudem ermöglicht er mit seiner verringerten Schachtkopfhöhe die Planung von Geschossdecken in der obersten Etage ohne Dachaufbau.

Ein wichtiger, oft übersehener Punkt ist die Helligkeit. Egal, ob es um eine Neuinstallation eines Aufzugs geht, um den nachträglichen Einbau oder die Modernisierung einer Anlage: Sowohl Kabine als auch Vorräume müssen gleichmäßig gut und blendfrei ausgeleuchtet werden. Denn mit dem Älterwerden nimmt die Fähigkeit des Auges ab, sich auf Wechsel in der Helligkeit einzustellen. Dazu kommt die Eintrübung der Linse durch UV-Strahlung, die letztlich eine Verdopplung der Beleuchtungsstärke für Senioren notwendig macht. Doch auch jüngere Menschen können an Einschränkungen der Sehfähigkeit leiden und sind dankbar, wenn die Beleuchtung stimmt. Die Richtlinie empfiehlt daher mindestens 300 Lux, besser noch 500 Lux statt der von der DIN EN 18–20 mindestens geforderten 100 Lux im Fahrkorb und 50 Lux vor den Schachttüren.

Schacht- und Kabinentüren sollten bei Bedarf verlängerte Öffnungszeiten erhalten, damit ältere oder schwächere Personen nicht Gefahr laufen, von schließenden Türen erfasst zu werden. Zwar sorgen Lichtgitter dafür, dass die Türen in diesem Falle sofort wieder aufgehen. Dennoch bleibt ein Restrisiko, das sich durch Änderungen in der Steuerung des Aufzugs leicht verringern lässt. Und Rollstuhlfahrer empfinden es als angenehm, wenn ihnen die Türen mehr Zeit zum Ein- und Ausfahren lassen. Nicht in der Richtlinie erwähnt, doch ebenfalls eine Überlegung wert, ist eine Vorraumüberwachung: Sie lässt die Aufzugtüren wieder aufgehen, sobald sich Personen nähern. Die neue Lösung von Kone – „Residential Flow“ – verbindet Aufzüge und Türen miteinander und ergänzt den mechanischen Schlüssel um den digitalen Türöffner – via Smartphone-App.

Taster und Tableaus für Barrierefreiheit

Rollstuhlfahrer sind darauf angewiesen, dass Taster gut erreichbar sind. Die Richtlinie empfiehlt daher, die Unterkante eines Bedienfeldes maximal 90 cm über Bodenhöhe zu platzieren, egal ob innerhalb der Aufzugkabine oder davor (Ruftaster). Diese Höhe sollte auch das Quertableau nicht übersteigen, das eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann. Für Fahrgäste mit Sehstörungen wiederum empfiehlt die Richtlinie Taster mit gut fühlbarer Oberfläche, aber auch deutlich hörbare Signale beim Öffnen und Schließen der Türen. Allerdings hat sich die Sprachdurchsage in der Praxis nur als bedingt tauglich erwiesen. Viele Fahrgäste erkennen nicht den Nutzen für behinderte Mitfahrer und reagieren genervt, weshalb Betreiber die Sprachdurchsage oft nach kurzer Zeit wieder abschalten.


Anforderung:

Aufzüge als Kern für Gebäudeplanung mit Barrierefreiheit

Lösung:

Nachrüstbare Aufzüge mit mehr Platz, Licht und Smart-Home-Funktionen


DIN 18040 und DIN 81-70

Die Richtlinie empfiehlt, die Abmessungen von Fahrkörben und Türen, wie sie in der DIN 18040 und damit in der DIN EN 81–70 angegeben sind, möglichst zu überschreiten. Konkreter: Betreiber sollten ihre Anlagen mindestens mit den Vorgaben für den sogenannten Typ 2 der DIN EN 81–70 einplanen. Das entspricht einer Grundfläche mit Minimum 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe bei 90 cm breiten Türen. Empfehlenswert sind auch, über die VDI 6008 hinausgehend, kabinenhohe Spiegel, die den Rollstuhlfahrer beim Verlassen der Kabine unterstützen.


Mehr zum Thema

  • VDI 6008 Blatt 4: Barrierefreie Lebensräume mit Aufzugs- und Hebetechnik

www.hier.pro/vdi-nullbarriere

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