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Absturzsicherung auf dem Flachdach - Planer in der Verantwortung

Planer in der Verantwortung
Absturzsicherung auf dem Flachdach

Trotz strenger Unfallverhütungsvorschriften gehören Stolpern und Rutschen zu den häufigsten Unfallursachen bei Dacharbeiten. Dachhandwerker und Dachgärtner sind nicht nur während der Bauphase, sondern auch bei Inspektion, Wartung und Instandhaltung einer Dachfläche auf sichere Elemente zur Dachbegehung (beispielsweise eine Absturzsicherung) angewiesen.

Dipl.-Ing. H.-Christoph Zebe | r.

Die Pflichten des Bauherrn und somit auch die übertragenen Pflichten an Planer und Architekten beginnen bereits in der Planung und reichen bis in die Betriebsphase eines Bauvorhabens.

Die DIN 4426 beschreibt die Anforderungen in Abhängigkeit von Dachneigung, Dachmaterial sowie Art der Tätigkeit und gilt in Verbindung mit den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften.

So wird zwischen Inspektionen, Wartungsarbeiten mit einem Aufwand von bis zu zwei Manntagen und Dacharbeiten unterschieden. Gerade bei Inspektionsarbeiten kann es zu Absturzunfällen kommen, weil keine sicheren Zugänge und Arbeitsplätze eingerichtet waren.

So weisen die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks darauf hin, dass bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Anschlagpunkte für die notwendige Absturzsicherung vorgesehen werden sollen, um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können.

Nach den Grundsätzen zur Arbeitssicherheit sind grundsätzlich kollektive Schutzmaßnahmen dem individuellen Schutz vorzuziehen.

Schutzsysteme sind nur dann wirksam, wenn sie ohne großen Aufwand zur Verfügung stehen und einfach benutzt werden können. Kosten für die wiederholte Installation von absturzverhindernden Einrichtungen lassen sich mindern, wenn bereits in der Planung und Ausschreibung die erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Kollektiver Schutz vor individuellem

Sicherheitseinrichtungen ausschreiben

Planer und Anwender sind dazu angehalten, sich über den jeweils aktuellen Stand der gesetzlichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu informieren.

Die DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen, Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege, Planung und Ausführung“ konkretisiert die Anforderungen der Bauordnungen der Länder hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.

In entsprechenden Baustellenverordnungen werden die Bauherrenverpflichtung und die Planerverantwortung hervorgehoben.

Sowohl die Flachdachrichtlinien wie auch die FLL-Richtlinien für Gründächer sehen regelmäßige Pflege- und Wartungsmaßnahmen vor. So sind an Dachrändern grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von 3 m Maßnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Eine geeignete Absturzsicherung kann sowohl am Dachrand selbst durch z.B. ein Geländer oder durch Seilsicherung erfolgen.

Entscheidend ist, dass Sicherungseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen einzuplanen und nach den Richtlinien und Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften auszuschreiben sind.

Bei Arbeiten von geringem Umfang, wie Fertigstellungsarbeiten, Kontrollgänge, Reparaturen sowie Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die im Bereich einer 2 m breiten Gefahrenzone entlang des Dachrandes liegen, eignen sich sogenannte Flachdach-Sicherungssysteme wie z.B. die Fallnet Produkte für Wartungsarbeiten als Anschlageinrichtung einer persönlichen Schutzeinrichtung mit Seil und Fallstop-System.

Kritisch: Durchdringung der Dachabdichtung

Traditionelle Anschlageinrichtungen werden als Einzelsicherungssysteme im Flachdach an der Tragkonstruktion befestigt. Sie stellen im Lastfall eines Absturzes eine Punktlast dar und erfordern hierfür eine statische Bemessung sowie den Einsatz von bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungselementen wie Dübel und Anker.

Darüber hinaus ist die Durchdringung der Flachdachabdichtung ein kritischer Punkt. Befestigungselemente, die durch die Dachabdichtung in der Tragkonstruktion befestigt werden, bilden darüber hinaus eine Wärmebrücke und erfordern eine Zusatzmaßnahme durch z.B. eine wärmedämmende Haube.

Vorteilhaft sind Systeme, die unabhängig von der Bauart der Flachdachkonstruktion eingesetzt werden können und den gesamten Flachdachaufbau nicht beeinträchtigen.

Die Entwicklung führte zu integrierten Fallschutzeinrichtungen, die mit Abstand zur eigentlichen Flachdachabdichtung im Funktionsschichtenaufbau eines Flachdachaufbaus allein durch die Auflast z.B. eines Gründach-Aufbaus und die flächenhafte Verteilung der Lasten wirken und keine Durchdringung der Dachabdichtung erfordern.

Absturzsicherung leicht gemacht

Absturzsicherung ohne Durchdringung

Ein nach DIN 795 Klasse E geprüftes Produkt zur Integration von Anschlagpunkten in einen Flachdachsystemaufbau für die Verwendung eines persönlichen Sicherheitsgeschirrs ist das Fallnet SK.

Mit einer Standardgröße von 5 m x 5 m ist das hochfeste Kunststoffgewebe in den Begrünungsaufbau integriert. Die Maschenweite des Gewebes ist auf das Dachbegrünungssystem mit Zincolit, einem Ziegelgranulat mit definierter Korngröße, abgestimmt, so dass im Lastfall (Personenabsturz) die Lagesicherheit gewährleistet ist und ein Herausziehen aus dem Begrünungsaufbau verhindert wird.

In das Kunststoffgewebe sind speziell gekennzeichnete Schlaufen integriert, die zur Sicherung von maximal einer Person benutzt werden können. Dabei werden die Anschlagpunkte auf die Anforderungen und die Geometrie der Dachfläche objektbezogen abgestimmt. Jede zur Nutzung vorgesehene Schlaufe wird aus der Substratschicht geführt und mit einer Führungshülse verwahrt.

Der Dachaufbau sieht für dieses System bei einer extensiven Dachbegrünung z.B. folgende Reihenfolge vor: Drainageelemente, Systemfiltervlies, Fallnet SK, Schüttung mindestens 8 cm Systemerde oder Zincolit zur Lagesicherung.

Dieses System hat sich in der Praxis bewährt, zeigt aber Grenzen in der Variabilität bei kleinen Dachflächen oder komplexen Dachgrundrissen.

Größere Flexibilität bietet hier die Weiterentwicklung mit dem System Fallnet-SR, bei dem einzelne Rasterelemente zusammengesteckt und im Gründachaufbau oder mit einer Kiesauflast lagesicher gehalten werden. Der Anschlagpunkt ist im Innenbereich der Scheibe integriert.

Da die zusammengesteckten Elemente eine feste Scheibe ergeben, reduziert sich der Flächenbedarf. So ist eine Scheibe mit einer Gesamtfläche von 5,33 m² im Dachaufbau ausreichend für die Sicherheit einer Person. Die Rasterelemente können je nach Dachgröße und –form zusammengesteckt werden und ermöglichen so den Einsatz dieses System auch bei kleineren und schmalen Dachflächen.

Die Abstimmung der einzelnen Systeme ist eine objektbezogene Planungsaufgabe. Auf Grund der unterschiedlichen Radien um einen Anschlagpunkt herum trägt die zu sichernde Person eine persönliche Schutzausrüstung mit einem entsprechenden Fallstop-System, die bei wechselnden und geringen Absturzhöhen (Vordächer, Balkone, etc.) durch Kürzen des Seils anzupassen ist.

Einzelanschlagpunkte – lineare Systeme zur Absturzsicherung

Die Praxis der Sicherung von Personen auf dem Dach an Einzelanschlagpunkte gehört zu den funktionierenden Sicherungssystemen.

Allerdings schränken Dachaufbauten wie z.B. Abluftanlagen den Einsatz ein und durch häufigen Wechsel der Anschlagpunkte bei komplexen Dachformen und größeren Dacharbeiten kann es zu Fehlanwendungen kommen.

Hier sind lineare Horizontalsicherungssysteme vorteilhafter. Gegenüber Seilsystemen, die immer eine Grundauslenkung haben, ist die „gefühlte“ Sicherheit bei Schienensystemen größer. Sie bieten als starre Systeme optimale Arbeitssicherheit. Da der Anschlagpunkt in der Schiene mit der zu sichernden Person mitgeführt wird, werden auch Fehlanwendungen verhindert.

Als lineare Anschlageinrichtung mit frei durchlaufender Anschlagöse wird z.B. das System ZinCo Fallnet SR-Rail als parallel zum Dachrand verlaufende Schiene aus hochfestem Aluminium, im Abstand von maximal 3 m mit Edelstahlhaltern an den zu Scheiben verbundenen Rasterelementen befestigt.

Je Halter beträgt die erforderliche Auflastfläche mindestens 2,00 x 1,33 m. Durch eine Schüttung mit 6 cm Kies oder in einem Gründachaufbau mit mindestens 8 cm Zincolit oder entsprechender Systemerde werden die Rasterelemente lagesicher gehalten.

Fazit

Für die Sicherheit im Langzeitbetrieb einer absturzsichernden Maßnahme ist die Erfüllung der Prüfanforderungen nach DIN-EN 795, Klasse E erforderlich.

Baumustergeprüfte Elemente mit Zulassung unterstützen die Planung.

Durchdringungsfreie Elemente stellen die flächenhafte Verteilung der potenziell auftretenden Kräfte sicher und beeinträchtigen die Statik und die Dachabdichtung nicht. Horizontal zum Beispiel in einer Schiene geführte Systeme zur Absturzsicherung verbessern den Arbeitskomfort und verringern Fehlanwendungen.

Weitere Informationen

Absturzsicherungen bba 539

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