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Ohne chemischen Holzschutz

Holzbau Technik
Ohne chemischen Holzschutz

Ohne chemischen Holzschutz
Wirkprinzip des metallischen Holzverbindungsmittels: Zwei stumpf stoßende Holzstäbe werden am Knotenpunkt durch von oben und unten präzise eingepresste Nagelplatten untrennbar miteinander verbunden. Bild:GIN/Schnoor
Führende Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. (GIN) bestätigen, dass der Einsatz chemischer Holzschutzmittel bei Nagelplattenbinderkonstruktionen in den meisten Fällen verzichtbar ist. Sie sehen sich darin bestärkt, die Umsetzung der novellierten Holzschutznorm DIN 68800 in der Praxis weiter zu forcieren. „Die Notwendigkeit des chemischen Holzschutzes ist im Holzbau in den Gebrauchsklassen GK0 und GK1, die für Nagelplattenbinderkonstruktionen maßgeblich sind, in technischer Hinsicht nicht mehr gegeben; dem konstruktiven Holzschutz gebührt hier eindeutig Vorrang“, sagt Sachverständiger Dipl.-Ing. Ralf Stoodt, Obmann im GIN-Ausschuss für Gütesicherung und Normung. Positiv sei, dass sich aus der Holzschutznorm-Novelle konkrete Nachhaltigkeits-, Gesundheits- und Kostenvorteile ergeben. Denn technisch getrocknetes Holz, das laut Bestimmungen zur RAL- Gütesicherung für die Fertigung von Nagelplattenkonstruktionen vorgeschrieben ist, kann auch in der Gebrauchsklasse GK 1 ohne Einsatz chemischer Holzschutzmittel verwendet werden. Mit einer Holzfeuchte von maximal 20 % ist es unempfindlich gegenüber Insekten und muss daher zum Schutz vor einem Befall nicht mehr chemisch behandelt werden. Aus der Forderung nach umweltgerechtem Bauen mit Holz – gemäß novellierter DIN 68800 – leitet sich ab, dass

  • Holzschutzmittel in Aufenthaltsräumen gar nicht mehr angewendet werden dürfen,
  • Holz in den Gebrauchsklassen 0 bis 3.1 nur noch mit Holzfeuchte < 20 % eingebaut werden darf, um Befall durch Insekten und Pilze auszuschließen,
  • Dach- und Konterlatten der Gebrauchsklasse 0 (GK 0) zugeordnet werden und somit keinen chemischen Holzschutz mehr brauchen,
  • baulich-konstruktiven Holzschutzmaßnahmen Vorrang vor chemischen Holzschutzmitteln eingeräumt wird,
  • Brettschichtholz, Brettsperrholz o.a. bei Temperaturen ≥ 55 °C technisch getrocknete Hölzer, die u.a. für Nagelplattenbinder Verwendung finden, in der Gebrauchsklasse 1 (GK 1) ohne chemischen Holzschutz verwendet werden können.
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