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Im Industrie-, Gewerbe- und Kommunalbereich werden Gebäude häufig durch Lichtplatten, Lichtkuppeln und Lichtbänder mit Tageslicht versorgt. Diese Ausstattung birgt eine mögliche Durchsturzgefahr, etwa weil die Verglasung aus sprödem oder nicht betretbarem Material besteht.
Hier ist die Umsetzung eines passenden Sicherheitskonzeptes von höchster Wichtigkeit. Gefordert wird dies u.a. durch die Arbeitsstättenverordnung, bzw. die Baustellenverordnung, welche eine „Unterlage für spätere Arbeiten“ vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits während der Planungsphase ein passendes Konzept zur sicheren Begehung von Dachflächen im Zuge der Gebäudeunterhaltung umgesetzt wird.
Für jede der drei in der ASR A2.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) festgelegten Schutzklassen bzw. Sicherheitsklassen hat das Unternehmen Kingspan Light + Air Essmann entsprechende Sicherheitsprodukte im Programm.
Durchsturzsicherung
Ab- und Durchsturzsicherungen (die höchste Schutzklasse) gelten auch vor dem Gesetz als die sichersten Maßnahmen, um Personen auf dem Dach vor dem Durchsturz durch Tageslichtelemente zu schützen. Sie dienen der Verstärkung einer geschlossenen, aber bruchgefährdeten Oberfläche oder Öffnungen im Dach.
Zur Produktfamilie der Sicherheitssysteme, die die Primäranforderung der ASR A2.1 erfüllen, gehören die Produktreihen HDS-Schutzsystem, ID1200 plus sowie ID600 und die Ab- und Durchsturzsicherung (EAD) für Lichtkuppeln und Lichtbänder.
Auffangeinrichtungen
Eine weitere Möglichkeit, die Tageslichtelemente dauerhaft und kollektiv zu sichern, bieten sogenannte Auffangeinrichtungen. Darunter fallen nach GS-BAU-18 geprüfte und zertifizierte Durchsturzgitter, die unterhalb der eigentlichen Absturzkante ihre Schutzwirkung entfalten. Hier haben sich besonders Einrichtungen bewährt, die unterhalb von Aufsetzkränzen oder Zargen befestigt werden.
Solche Systeme wirken permanent und kollektiv. Zu dieser Produktlinie zählen die Essmann Auffangsicherung Typ LK-L und LK-K sowie die Einbruch- und Auffangsicherung für Lichtkuppeln. Nach dem Stand der Technik können heute Öffnungen in der Dachfläche mit den Systemen der Schutzklassen 1+2 ausgestattet werden.
Aktive Absicherung
Bei der dritten Schutzklasse handelt sich um Lösungen, die nach der Gefährdungsanalyse ein aktives Absichern durch mit einer für dieses Aufgabengebiet geeigneten PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) verlangen. Diese Systeme können nicht als permanent und kollektiv eingestuft werden. Daher kommen sie nur dann zum Einsatz, wenn keine höhergestellte Schutzmaßnahme realisierbar ist. Der Hersteller hat für diesen Zweck einen PAS-Ring für seine Aufsetzkränze im Programm, an den sich die Person anschlagen kann. Kommt es zu einer vorhersehbaren Fehlanwendung, also verzichtet eine Person darauf, sich mit der PSAgA abzusichern oder betreten Unbefugte das Dach, so können nur umfassendere Lösungen aus den höheren Schutzklassen als kollektive Sicherungssysteme die geforderte Sicherheit tatsächlich gewährleisten.
Regelwerk
ASR A2.1: Technische Regeln für Arbeitsstätten
DIN 4426: Instandhaltung baulicher Anlagen
TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit
In der ASR A2.1 wird beispielsweise die Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz festgelegt und in drei Schutzklassen kategorisiert:
1. Absturzsicherung
2. Auffangeinrichtung
3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)