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Mechanische Türschließer - leichtgängig und elegant

Die Technik ist kleiner und eleganter geworden
Mechanische Türschließer: Gebändigter Kraftaufwand

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Auch im Zeitalter automatisierter Türen bleiben mechanische Türschließer wichtige Bestandteile der Komfort- und Sicherheitstechnik. Die Technik vereint heute den leichtgängigen Betrieb mit anspruchsvollem Design und einer Reihe von Funktionen.

Wer sich an seine Kindheit erinnert oder wer gelegentlich noch durch eine nie modernisierte Tür mit einem schon betagten Türschließer gehen muss, hat nicht unbedingt eine positive Einstellung zu dem oben angebrachten kleinen Mechanismus: Türschließer sollen ja eigentlich das Leben erleichtern, machen sich bei älteren Baujahren aber hauptsächlich durch ein deutlich erschwertes Öffnen der Tür bemerkbar.

Es sei vorweggenommen, dass dies bei entsprechender Produktauswahl für heutige Türschließer nicht mehr gelten muss. Noch vor dieser Auswahl stellt sich allerdings die Frage, ob im Zeitalter der Türautomation überhaupt noch konventionelle mechanische Türschließer benötigt werden – schließlich übernimmt der elektrische Antrieb automatischer Türen sowohl das Öffnen als auch das Schließen. Türautomation erfordert jedoch einen gewissen Aufwand an Planung und Investitionskosten, weshalb sie vor allem den vielbegangenen Türen und den repräsentativen Gebäuden bzw. Eingangssituationen vorbehalten ist. Bei Projekten mit kleinerem Budget, in weniger frequentierten Durchgängen und/oder für Türen in untergeordneten Bereichen sowie generell im Privatbereich sind mechanische Türen auch heute noch die Regel und werden es wohl auch lange bleiben.

Für solche Türen kann unter drei Aspekten ein Türschließer von Bedeutung sein:

  • für den allgemeinen Nutzungskomfort (ohne dass gesetzliche oder normative Anforderungen eine selbstschließende Tür verlangen),
  • gegen die Ausbreitung von Flammen oder Rauch im Brandfall,
  • als Bestandteil des barrierefreien Bauens.

Türschließer und Lebensqualität

Im Sinne des allgemeinen Komforts sind Türschließer ursprünglich erfunden worden, um Durchgänge dauerhaft geschlossen zu halten, bei denen das Schließen der Tür entweder unbequem ist oder die Gefahr besteht, dass die Nutzer das Schließen der Tür vergessen oder unterlassen. Klassische Beispiele für Bequemlichkeit sind die historischen Saloontüren des Wilden Westens oder die in heutiger Zeit teilweise anzutreffenden Schwingtüren zwischen der Küche und dem Gastraum in Restaurants, die auch hinter einem schwerbepackten Kellner von selbst wieder zufallen.

Eine andere ursprüngliche Anwendung waren Stalltüren oder Gatter in Weidezäunen, die zwar für Menschen zu passieren, aber für Tiere stets gesperrt sein sollten. Die einfachste Ausführung, die man bei Wanderungen in seltenen Fällen heute noch entdecken kann, ist der mit einem Stein beschwerte Seilzug. Beim Öffnen wird der Stein angehoben und fällt nach dem Loslassen der Tür wieder nach unten, wodurch das Gatter vom Seil in seine Ausgangsposition gezogen wird. Etwas modernere Ausführungen erreichen den gleichen Effekt über eine Spiralfeder.

Beide Lösungen haben jedoch den Nachteil, dass die Tür bzw. das Gatter ungebremst und deshalb meist mit erheblicher Geräuschentwicklung in seine Grundposition fällt.

Dies führte gegen Ende des 19. Jahrhunderts zur Entwicklung der gedämpften Türschließer, bei denen während der Öffnung Energie in einer Feder gespeichert und während des Schließens der Tür hydraulisch gedämpft wieder abgegeben wurde. Den erhöhten Kraftaufwand für das Spannen der Feder beim Öffnen nahm man in Kauf, weil dadurch andere Vorteile zu gewinnen waren, die auch heute noch für den Einsatz von Türschließern unter dem reinen Komfortaspekt sprechen: Mit der stets geschlossenen Tür können Zugluft und Wärmeverluste vermieden werden, gerade wenn die Tür vielfach durch Hausfremde benutzt wird, denen sich die Wichtigkeit der geschlossenen Tür für die Behaglichkeit in den Räumen nicht unbedingt von selbst erschließt. Durch seine Dämpfungsfunktion verhindert der Türschließer außerdem Lärmbelästigungen durch unsachgemäßes Schließen – vulgo: durch Zuknallen – der Tür, was schon ganz für sich allein genommen ein großes Komfortmerkmal sein kann. In speziellen Situationen lassen sich schließlich mit Türschließern Gerüche, Lärm oder unangenehme Anblicke abschirmen, etwa bei der schon erwähnten Küchentür im Restaurant oder bei Türen zu sehr geräuschintensiven Arbeitsräumen.

Brandschutz mit geschlossenen Türen

Der Gewinn an Lebensqualität durch selbstschließende Türen darf nicht unterschätzt werden, auch wenn wir ihn im Alltag oft gar nicht wahrnehmen. Gerade bei Türen in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr, die aber trotzdem ohne Automation ausgeführt werden, sollte der Architekt diesen Aspekt prüfen und ggf. dem Bauherren den Einsatz von Türschließern vorschlagen. Im Sinne des reinen Nutzungskomforts handelt es sich jedoch um eine freiwillige Entscheidung und damit um eine ganz andere Situation als bei Türschließern für Feuer- und/oder Rauchschutztüren.

Diese Türen müssen bestimmungsgemäß im Brandfall geschlossen sein, um die unkontrollierte Ausbreitung von Flammen oder Rauch im Gebäude zu verhindern. Da man nicht davon ausgehen kann, dass fliehende Menschen die Türen sorgfältig per Hand hinter sich schließen, benötigen die Türen in jedem Fall selbsttätige Schließer, die auch im Brandfall eine hinreichend lange Zeit ihre Funktion versehen. Der Türschließer wird damit Teil der Brandschutzausrüstung und muss durch Prüfzeugnis, Zulassung bzw. Normen für den Einsatz an der jeweiligen Tür zulässig sein.

So sinnvoll die jederzeit geschlossene Tür im Brandfall ist, so störend kann sie sich auf viel begangenen Wegen im alltäglichen Betrieb auswirken. Feuer- oder Rauchschutztüren werden deshalb oft mit einer elektrischen Feststellanlage kombiniert, die die Tür dauerhaft offen hält. Im Alarmfall senden Brandmelder oder die zentrale Brandmeldeanlage des Gebäudes einen Impuls, der die Feststellung aufhebt, so dass der Türschließer in Funktion treten kann. Sofern es sich um eine zweiflügelige Tür handelt, müssen die Flügel in der richtigen Reihenfolge schließen, damit es zu einem funktionsgemäßen Verschluss gegen Feuer oder Rauch kommt.

Neben dem hydraulisch kontrollierten Türschließer für Brandschutztüren nach DIN EN 1154 und der elektrischen Feststellung nach DIN EN 1155 wird dann auch ein Türschließer mit Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158 benötigt.

Die Schließlogik von Türen mit Anforderungen an den Feuer- oder Rauchschutz verlangt also eine gewisse Sorgfalt, kann aber bei entsprechender Ausführung eine hohe Sicherheit im Brandfall mit gutem Nutzungskomfort im Normalfall kombinieren.

Freilaufend und barrierefrei

Egal, ob es sich um einen Türschließer im Sinne des Komforts oder des Brandschutzes handelt, das Öffnen der Tür erfordert stets ein gewisses Maß an Kraft, weil die Energie für den späteren Schließvorgang aufgebracht werden muss. Dieser Kraftaufwand reduziert in jedem Falle die Bequemlichkeit der Nutzung. Für Kinder, Senioren und körperlich eingeschränkte Personen, aber auch für Menschen mit viel Gepäck oder beispielsweise einem Kinderwagen kann eine solche Tür sogar ein ernstzunehmendes Hindernis darstellen.

Dies lässt sich mit Freilauftürschließern oder mit barrierefreien Türschließern vermeiden. Beim Freilauftürschließer muss die Tür einmalig mit Kraftaufwand geöffnet werden, zum Beispiel morgens mit Beginn des Publikumsverkehrs. Die Schließenergie wird gespeichert, anschließend aber der Ölkreislauf blockiert. Alle nachfolgenden Öffnungs- und Schließvorgänge finden dadurch mit überbrückter Hydraulik statt und sind so leichtgängig wie bei einer Tür ohne Schließer. Der normale Tagesbetrieb erfordert dadurch keinen zusätzlichen Kraftaufwand.

Im Brandfall oder bei Stromausfall wird die Blockade jedoch aufgehoben und die Tür schließt bestimmungsgemäß mit der ursprünglich gespeicherten Energie. Ein zusätzlicher Handschalter für den Wechsel von einer Funktion in die andere erhöht die Nutzungsflexibilität, so dass in Büros beispielsweise Zeiten innerhalb und außerhalb der Sprechstunden unterschieden werden können.

Für das barrierefreie Bauen eignet sich außerdem eine Strategie, die den Kraftaufwand für die Türbetätigung durch ein stark abfallendes Öffnungsmoment reduziert. Während bei herkömmlichen Türschließern der Kraftaufwand linear mit der Öffnung abnimmt, benötigt diese Technik nur auf den ersten Zentimetern die volle Kraft, die dann merklich abnimmt.

Der Leitfaden DIN SPEC 1104 empfiehlt im Bereich eines Türöffnungswinkels von 2 bis 60 Grad ein stark abfallendes Öffnungsmoment von rund 40 %, wodurch der Öffnungswiderstand spürbar reduziert wird. Generell müssen Türschließer im barrierefreien Bauen außerdem so eingestellt sein, dass das Öffnungsmoment die Größe 3 nach DIN EN 1154 nicht überschreitet.

Reduzierte Optik

Moderne Türschließer kombinieren die Funktionen des Freilaufs, der barrierefreien Öffnung sowie des Feststellens in einem Gerät, so dass komfortable und auf die jeweilige Gebäudesituation abgestimmte Lösungen möglich sind. Das gilt auch für die gestalterische Integration in die Türansicht. Der Übergang von der früheren, optisch sehr markanten Schere zur wesentlich dezenteren Gleitschiene hat nicht nur den Kraftaufwand, sondern auch das Design positiv beeinflusst.

Die Technik ist kleiner und eleganter geworden, so dass sich auch sichtbare Türschließer in aufgesetzter Montage gut in die Türansicht integrieren. Alternativ können verdeckt im Flügel oder im Rahmen eingebaute Schließer verwendet werden, bei denen dann nur noch im geöffneten Zustand die Gleitschiene sichtbar ist. Eine Möglichkeit speziell für Türen in Glaswänden ist zudem der unten im Boden eingebaute Türschließer.

Jedoch verstehen viele Hersteller ihre Türschließer auch als Designelemente, so dass ein verdeckter Einbau in vielen architektonischen Situationen gar nicht mehr nötig sein dürfte.

Markus Hoeft


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