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Wirtschaftlich fugendicht

Brandschutz
Wirtschaftlich fugendicht

Bisher mussten Fugen aus brandschutztechnischen Gründen mit zwei oder drei Fugenschnüren verfüllt werden. Mit der neuen Fugenschnur RP 55 der Mehlag AG wird es wirtschaftlicher, da nur eine Schnur in Standardfugen notwendig ist.

Diese bietet durch ihre Materialeigenschaft sowie ihre hohe Feuerwiderstandsdauer optimalen Brandschutz und ist daher für Wände und Decken in allen Bereichen besonders geeignet, wo hohe Brandschutzanforderungen wie z. B. in Technikräumen, Tiefgaragen, Fluren, Industriegebäuden oder Hochhäusern bestehen.
Die Mineralfaserdichtungsschnur ist für Fugendichtungen in Decken der Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 120 sowie tragenden und nichttragenden raumabschließenden Massivwänden F 30 bis F 120 gemäß DIN 4102 T4 – 03/1994 – entsprechend dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-SAC 02/III-209 (bis 24. 07. 2011) zugelassen. Als geprüfter Baustoff wird sie der Baustoffklasse A1 zugerechnet und ist somit auch in Brandwänden zulässig. Je nach Fugenbreite – 10 mm bis 55 mm – werden Schnurdicken zwischen 12 mm und 60 mm geliefert.
In Fugen zwischen Bauteilen mit gleichartiger Belastung und Verformung sowie solchen zwischen Bauteilen mit Scherbelastung, die als Stufenfugen (mehrstufige Fugen) und als lineare Stoßfugen (einstufige Fugen) ausgebildet sind, wird die Fugendichtung RP 55 eingebracht, als Montagehilfe mit nichtbrennbarem Kleber fixiert.
Die hohe Wirtschaftlichkeit der Fugenschnur ergibt sich dadurch, dass bei Standardfugen bis F 90 nur eine Schnur eingebracht werden muss, was besonders bei Sanierungsmaßnahmen von Vorteil ist. Die in der Fuge vorhandenen Montageschäume, Polystyrolplatten, Heraklithplatten, u. ä., wie sie oft in Trennfugen eingebracht sind, müssen nur in der Einbringtiefe der Schnur entfernt werden. Falls dauerelastische Versiegelungen oder Abdeckprofile angeordnet werden, mindern sie die jeweilige Feuerwiderstandsdauer der RP 55 Schnüre nicht.
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