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Wenig sexy, aber lebensrettend

Rauchmelder
Wenig sexy, aber lebensrettend

Detlef Solasse, Hekatron

Zugegeben – Rauchwarnmelder sind nicht sexy. Seitdem aber einige Bundesländer die Einbaupflicht, teilweise sogar die Nachrüstpflicht, in ihren Landesbauordnungen verankert haben, sollte jeder Architekt über die kleinen runden Dinger an der Decke Bescheid wissen.
Rauchwarnmelder haben in Deutschland bis vor wenigen Jahren ein Schattendasein geführt: Sie waren wenig bekannt und der Einbau war freiwillig. Und das, obwohl aus den USA, Großbritannien und Skandinavien die positiven Effekte einer Einbaupflicht bekannt waren: Bis zu 50 % weniger Menschen sterben bei einem Brand.
Fatalerweise herrscht über die wahren Zusammenhänge bei den Gefahren eines Brandes weit verbreitetes Unwissen. Tatsache ist, dass 95 % der Brandtoten an Rauchvergiftung sterben, meist nachts. Auch der Hinweis auf die vermeintlich brandgefährlichere Holzbauweise in den USA oder Skandinavien geht in eine vollkommen falsche Richtung. Ob in einem Holzhaus ein Kabel verschmort und giftige Brandgase freisetzt oder in einem Betongebäude, ist vollkommen egal. Ehe das Feuer auf das Gebäude übergreift, sind die Bewohner längst erstickt.
Viele der Dinge, die uns umgeben, wie die Gehäuse brauner Ware, Möbel, Polster usw. erzeugen in der Anfangsphase eines Feuers, der Schwelphase, riesige Mengen Rauch – Rauch der tödlich ist. Schon geringe Mengen solcher Materialien verqualmen einen Raum in wenigen Minuten so stark, dass eine Flucht unmöglich ist. Nachts führt der säurehaltige und toxische Brandrauch im Schlaf zu Betäubung oder Erstickung, noch bevor das Opfer überhaupt aufwacht.
Trotzdem weigerte sich der Gesetzgeber lange, den Einbau von Rauchwarnmeldern vorzuschreiben. Erst die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ die von Feuerwehren, Schornsteinfegern, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft u.a. unterstützt wird, hat zu einer Veränderung im Bewusstsein der Bevölkerung und der Politiker geführt.
Und die Erfahrung auf anderen Gebieten, z.B. der Anschnallpflicht im Auto, hat gezeigt, dass man mit Freiwilligkeit oft nicht zum Ziel kommt.
Normen und Gesetze
Zwei Normen gelten in Deutschland für Rauchwarnmelder: Die DIN 16676 und DIN EN 14604. Diese beiden Normen sind eine wichtige Planungshilfe für Architekten und Fachplaner, die im Bereich Wohnungsbau tätig sind. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gelten die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.
Die DIN 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Die Norm definiert auch gleich, was Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung sind, nämlich Räume bzw. Raumgruppen in einer wohnungsähnlichen Struktur wie z.B:
  • Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten (z.B. Kopierer, Wasserspender, Kaffeemaschinen usw.)
  • Beherbergungsbetriebe mit weniger als zwölf Gastbetten
  • Containerräume
  • Hütten, Gartenlauben usw.
  • Freizeitunterkünfte.
In der DIN 14676 ist vorgeschrieben, dass nur Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 eingesetzt werden dürfen. Die DIN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Die Prüfung wird vom VdS durchgeführt. Aber Vorsicht: Nicht alle Rauchwarnmelder mit VdS-Kennzeichnung, die im Handel sind, entsprechen der Prüfung nach DIN EN 14604. Es gibt noch zahlreiche Melder, die nur nach der pr EN ISO 12239 geprüft sind.
2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Einbaupflicht in seine Landesbauordnung aufgenommen. Die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern haben mit entsprechenden Änderungen in ihren LBOs nachgezogen. Mit leichten Nuancen lautet der Text: „In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
In Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist auch der Bestand nachzurüsten. Die Fristen sind in den jeweiligen LBOs festgesetzt.
Bauarten
Der 9-Volt-Batterierauchwarnmelder ist der am häufigsten eingesetzte Rauchwarnmelder. Der Grund liegt auf der Hand: Er lässt sich sowohl in Neubauten wie auch bereits bezogenen Wohnungen und Häusern problemlos installieren. Für mehr Sicherheit und Komfort sollten die Melder mit einer Langzeit-Lithiumbatterie ausgestattet sein. Damit ist die Stromversorgung des Rauchwarnmelders für bis zu zehn Jahre gesichert – ein ganzes Melderleben ohne Batteriewechsel.
230-V-Melder sind nur in Neubauten sinnvoll einzusetzen, da die meldereigene Leitung für die Stromversorgung schon in der Planung berücksichtigt werden muss. Neben der Netzversorgung müssen die Melder auch eine Batterie oder einen Akku zur Notstromversorgung haben.
Für manches Einsatzgebiet wie Beherbergungsbetriebe sind vernetzte Rauchwarnmelder sinnvoll. Geht im Brandfall einer dieser Melder in Alarm, leitet er den Alarm per Funk an alle vernetzten Melder weiter – eine flächendeckende Alarmierung ist damit gewährleistet.
Fazit
Um der Einbaupflicht genüge zu tun, reicht für die Planung eine Orientierung an der DIN 14676. Neben der Ausstattung der Kinder- und Schlafzimmer und der Flure sollte man über die Vorschriften der LBO hinaus auch an eine Überwachung anderer Zimmer denken. Wohnzimmer mit im Stand-by-Betrieb befindlicher Unterhaltungselektronik oder Arbeitszimmer mit PCs sollte ebenfalls mit Rauchwarnmeldern gesichert werden.
Ob sexy oder nicht: Die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder ist seit vier Jahren Fakt und es ist damit zu rechen, dass die anderen Bundesländer in den nächsten Jahren nachziehen werden. 600 Brandtote jährlich in Deutschland, die meisten in Privathaushalten, sind eindeutig zu viel.
Architekten und Fachplaner, die für die Wohnungswirtschaft oder den „Häuslebauer“ tätig sind, sollten ihre Bauherren auf ihre Pflichten als Eigentümer aufmerksam machen. Vielleicht können sie sogar den einen oder anderen Bauherren, der eigentlich keine Rauchwarnmelder einbauen müsste, davon überzeugen, das es „sexy“ ist, Menschen mit den kleinen runden Dingern an der Decke zu schützen. Schließlich ist Sicherheit eins der Grundbedürfnisse von uns Menschen.
Weitere Informationen
Rauchwarnmelder bba 561

Begriffsdefinitionen
Für die Raucherkennung gibt es unterschiedliche Melder. Rauchmelder, Rauchschalter und Rauchwarnmelder sind für spezielle Einsatzgebiete konzipiert. Hier eine kleine Begriffsbestimmung:
Rauchmelder
Rauchmelder werden in automatischen Brandmeldeanlagen im Objektbereich eingesetzt. Diese Systeme detektieren nicht nur den Brand, sondern alarmieren auch die Feuerwehr und führen komplexe Brandfallsteuerungen durch. Rauchmelder entsprechen der DIN EN 54–7.
Rauchschalter
Rauchschalter sind ebenfalls Rauchmelder, die den Anforderungen der DIN EN 54–7 entsprechen. Sind sind aber funktionell so umgestaltet, dass sie wichtige Schalt- und Steuerfunktionen – unabhängig von Brandmeldeanlagen – vornehmen können.
Sie werden in erste Linie in Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse eingesetzt.
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder sind batteriebetriebene Rauchmelder mit eingebauter Hupe. Sie sind in erster Linie für den Einsatz in Privathaushalten gedacht. Um der gesetzlichen Rauchwarnmelder-Einbaupflicht zu entsprechen, müssen sie nach DIN EN 14604 geprüft sein.
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