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Unbemerkter Schutz

Brand- und Feuerschutztüren
Unbemerkter Schutz

Baurechtlich verlangen bestimmte Situationen den Einbau von Brandschutztüren, etwa zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen. Statt ungestalteter und schwerer Stahltüren können in repräsentativen Gebäudebereichen dafür auch verglaste Konstruktionen aus Edelstahl, Aluminium oder Holz eingesetzt werden.

Markus Hoeft

In dem Begriff der Brand- oder Feuerschutztür schwingt eine Assoziation an solide und robuste, aber kaum elegante Türkonstruktionen mit – ungerechtfertigterweise, wie hier einmal vorweggenommen sei.
Eine bewusste Begegnung mit Brandschutztüren erleben wir in Tiefgaragen oder wenig repräsentativen Fluchttreppenhäusern. Schwere Stahltüren mit integrierten Brandschutzplatten verhindern hier sehr funktional und vernünftig, aber oft ohne jede emotional anregende Gestaltung die Ausbreitung eines Brandes. Zusätzlich zu ihrem Eigengewicht leisten die Türen durch häufig schwergängige Türschließer erheblichen Widerstand. Die manchmal endlos erscheinenden Treppen und Gänge mit kraftraubend zu öffnenden Türen dürften erheblichen Anteil am Widerwillen vieler Menschen gegen Parkhäuser und untergeordnete Fluchttreppen haben.
Brandschutz als Architektur
So wenig menschenfreundlich müssen Brandschutztüren allerdings nicht beschaffen sein, und sind sie im Alltag auch nicht durchgängig beschaffen. Als Material können neben Stahl auch Edelstahl, Aluminium und sogar Holz eingesetzt werden, wobei Holztüren nicht nur in feuerhemmender, sondern ebenso in feuerbeständiger Qualität zur Verfügung stehen. Statt vollständig geschlossener Türblätter sind ebenso Ausführungen mit Sichtfenstern möglich, die nicht nur das Zusammenstoßen mit Entgegenkommenden im normalen Betrieb verhindern, sondern gerade etwas dunklen und unwirtlichen Fluchtwegen viel von ihrer klaustrophobischen Enge nehmen können. Eine weitere Gestaltungsvariante sind Rahmenkonstruktionen aus Metall oder Holz, deren Hauptflächen vollständig oder zu großen Teilen (brandschutz-)verglast sind. Diese Türen fügen sich gut in Trennwände aus Glas ein, die ebenfalls die jeweils geforderte Brandschutzqualität erfüllen.
In den hier kurz skizzierten anspruchsvollen Ausführungen wirken Brandschutztüren auf den ersten Blick wie normale Türen ohne Zusatzfunktion. Sie bilden einen bewusst gestalteten Teil des Gebäudes, werden also Architektur. Zur Funktion kommt die Emotion.
Die Ironie daran: Kaum jemand registriert derartige höherwertige Türen als Brandschutztüren. Weil die Schutzwirkung der Türen nicht offenkundig ist, kann der Planer hier Funktionalität als Understatement betreiben – baulicher Brandschutz, den keiner bemerkt muss für die Architektur nicht das Schlechteste sein.
Grundsätzlich mit Zulassung
Für Brandschutztüren existieren keine Produktnormen, sondern nur Prüfnormen. Im Sinne der Gestaltungsvielfalt ist dies vielleicht ein Segen, denn Material und Detailausbildung sind somit nicht durch technische Vorgaben eingeengt. Es können sehr variable Konstruktionen entwickelt werden.
Die früher einmal vorhandenen (Produkt-)Normenreihe DIN 18082 für Stahltüren als Feuerschutzabschlüsse wurde zurückgezogen, weil sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprach.
Brandschutztüren sind dadurch nicht geregelte Bauprodukte und bedürfen gemäß Musterbauordnung (MBO) grundsätzlich einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassung wird auf Basis der Prüfnormen DIN 4102–5 oder DIN EN 1634–1 erteilt, die derzeit gleichberechtigt nebeneinander gelten. Noch ist kein verbindlicher Termin für das Ende der Koexistenzphase von nationaler und europäischer Norm festgelegt.
Funktionstechnisch ist es unerheblich, welche Norm der Prüfung zugrunde lag. Es ändern sich jedoch die Bezeichnungen. Statt der bekannten einfachen Begriffe T 30 für eine feuerhemmende und T 90 für eine feuerbeständige Tür arbeitet die europäische Normung mit differenzierteren Kennzeichnungen, die für eine Brandschutztür beispielsweise El2 30 CS lauten können. E und I2 stehen für Raumabschluss und thermische Isolation für die jeweils angegebenen Minuten (hier 30). C beschreibt die selbstschließende Funktion, die für eine Brandschutztür grundsätzlich gegeben sein muss und für die im Rahmen der Zulassung eine Dauerfunktionsprüfung zu bestehen ist.
S steht optional für den Widerstand gegen Rauchdurchlass. Diese Eigenschaft muss nicht jede Brandschutztür automatisch erfüllen. Umgekehrt gibt es spezielle Rauchschutztüren, die zwar Brandgase zurückhalten, aber nicht die Qualität einer Brandschutztür erfüllen.
Reine Rauchschutztüren benötigen keine Zulassung, sondern nur ein Prüfzeugnis gemäß den Normen DIN 18095 oder DIN EN 1634–3. Rauchschutztüren verlangt die MBO beispielsweise in § 38 für notwendige Flure von über 30 m Länge.
Funktion und Gestaltung
Die Zulassung klärt nicht nur die grundsätzliche Eignung einer Brandschutztür. Der Planer erhält mit dem Dokument zugleich eindeutige Planungsinformationen für die konkrete Tür, weil auch eine Reihe von Einsatzparametern darin beschrieben werden.
Die Zulassung gilt stets für die komplette Tür samt ihrer Zarge, der eventuellen Verglasung sowie Zubehörteilen wie Bändern, Schloss und Schließmittel oder Türdrücker. Sie benennt die größten bzw. kleinsten jeweils zulässigen Abmessungen für die Tür sowie die Wandmaterialien, in die sie eingebaut werden darf. Außerdem können Aussagen zur Zulässigkeit einer Feststellanlage enthalten sein.
Bei der Produktauswahl ist zu berücksichtigen, ob und welche anderen Funktionen das Bauelement eventuell übernehmen muss, etwa hinsichtlich des Schallschutzes, der Einbruchhemmung, der Zutrittskontrolle oder der Wärmedämmung. Auch die Kombination mit Panikbeschlägen ist möglich. Die Türen können in vielen Sortimenten ein- oder zweiflügelig, mit oder ohne Lichtausschnitt sowie sturzhoch oder geschosshoch mit Oberblende gewählt werden. Ausführungen mit verdeckt liegenden Bändern und in den Falz integrierten Türschließern sorgen für klare, ästhetische Linienführungen. Die meisten Brandschutztüren auf dem Markt sind Drehtüren, es gibt jedoch auch zugelassene Schiebetüren mit Brandschutzfunktion.
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