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Sicher geparkt

Brandschutzkonforme Abtrennungen für Sammelgaragen
Sicher geparkt

Tief- und Sammelgaragen lassen sich in Wohnanlagen zusätzlich mit Stellplätzen baulich abtrennen. Modulare Trennwände mit Torabschluss können auch nachträglich problemlos in Garagen eingebaut werden – allerdings unter Beachtung relevanter Brandschutzbestimmungen.

Werden Trennwände bereits in der Planungsphase der Wohnanlage berücksichtigt und mit vorgeschriebenen Brandschutzvorkehrungen wie Sprinkleranlagen etc. ausgestattet, werden Abtrennungen in der Regel problemlos genehmigt. Beim nachträglichen Einbau müssen bei der Ausgestaltung der Stellplatzabtrennung ebenso Brandschutzrichtlinien berücksichtigt werden.

Festgelegt sind die einschlägigen Bestimmungen in der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Darin ist für den brandschutzkonformen Einbau von Abtrennungen in der Garage vorgeschrieben, dass Stellplatzabtrennungen zu keiner Zeit Flucht- und Rettungswege beinträchtigen oder die Fahrgasse verengen dürfen. Eine Abtrennung zwischen Fahrgasse und Einstellplatz ist nur dann zulässig, wenn wirksame Löscharbeiten möglich bleiben. Grundsätzlich ist es für jede Form der Abtrennung im Inneren von Mittel- und Großgaragen Voraussetzung, dass Wände, Tore und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Lochpaneele oder Gittermaschen
Um wirksame Löscharbeiten zu gewährleisten, war bisher die Verwendung gelochter Paneele, die zumindest an einer Stelle den Einsatzkräften der Feuerwehr die Einsehbarkeit in den Stellplatz ermöglichen, zur Abtrennung erlaubt. Um eine einheitliche Beurteilung durch die Brandschutzdienststellen sicherzustellen, wurden die in der GaStellV festgelegten Rahmenbedingungen für wirksame Löscharbeiten im Zusammenhang mit der Abtrennung von Stellplätzen in Mittel- und Großgaragen von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) näher erläutert.
Die Möglichkeit wirksame Löscharbeiten durchzuführen, ist für die AGBF nur dann erfüllt, wenn die Garage entweder mit einer Sprinkleranlage ausgestattet oder die Trennung lediglich mit Gittertoren ausgebildet ist. Dabei ist eine Mindestmaschenweite des Gitters mit 9 cm zwingend erforderlich, um ein Durchdringen mit dem Löschstrahl an den Brandherd zu ermöglichen. Gleichzeitig dürfen die Abtrennungen weder die Be- und Entlüftung noch den Rauchabzug oder gegebenenfalls die Wirksamkeit einer Sprinkleranlage beeinträchtigen.
Parken mit System
Die Aichacher Käuferle GmbH & Co. KG hat auf die strengen Bestimmungen der GaStellV und der Vorgaben der AGBF reagiert und bietet in seinem Parkboxenprogramm eine modulare Trennlösung an, die nicht nur Schutz von PKW in Sammelgaragen gegen Diebstahl und Vandalismus bietet, sondern auch alle Bestimmungen an den Brandschutz erfüllt. Das Parkboxensystem ist in gewichtsreduzierter Aluminiumbauweise konzipiert und dadurch nicht nur korrosionsbeständig, sondern gleichzeitig nicht brennbar und besonders verschleiß- und geräuscharm. In der Standardausführung aus Schweißgitter bietet Käuferle die Maschenweite von 90 mm x 90 mm entsprechend den aktuellen Brandschutzbestimmungen an.
Der Hersteller bietet das Parkboxensystem in zwei Produktlinien an. Die „Parkbox A“ ist als Kipptorversion konzipiert. Die Zargenkonstruktion aus feuerverzinktem Stahl sowie ein Bodenhalter aus Edelstahl gewährleisten hohe Korrosionsbeständigkeit. Die Hubmechanik mit Laufschiene ist für besonders leisen und stabilen Torlauf optimiert. Für beengte Garagen gibt es die Schiebetorvariante „Parkbox S“. Hier entfällt der Schwenkradius vor dem Tor. Dank geräuscharmer Aluminiumlaufschiene, hochwertigem Laufapparat sowie verzinkter Bodenführung lassen sich die Schiebetore sehr geräuscharm öffnen und schließen. Beide Parkboxvarianten sind auch mit elektrischem Torantrieb lieferbar, koppelbar mit der Funkfernsteuerung des Einfahrtstors.
Daneben bietet Käuferle individuelle Torbeläge aus Aluminiumlochblech oder Sonderfüllungen aus Glas oder Fassadenplatten an, ebenso Füllungen aus Stahlsickenblech in verschiedenen RAL-Farben.
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