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Parkboxen mit Brandschutz

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Parkboxen mit Brandschutz

Parkboxen mit Brandschutz
Bild: Käuferle
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Laut Brandschutzbestimmungen dürfen Parkboxen zur Abtrennung von Parkplätzen in Sammelgaragen nur mit Gittertoren, deren Maschenweite mindestens 90 mm beträgt, eingebaut werden. Die Käuferle GmbH & Co. KG kommt mit zwei Belägen für Parkboxen einem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) nach. In Sammelgaragen schützen sogenannte Parkboxen vor Vandalismus oder Diebstahl und die Privatsphäre der Eigentümer. Um im Brandfall den Brandherd schnell lokalisieren und löschen zu können, gibt es den Beschluss der AGBF von Ende 2012: Gittertore von Parkboxen in Sammelgaragen dürfen nur noch eine Maschenweite von mindestens 90 mm haben. Das gilt für Sammelgaragen, in denen keine Sprinkleranlagen oder ähnliche Löschvorrichtungen installiert wurden. So bietet der Hersteller die Stellplatzabtrennung Standard SG an zum einen mit einem Belag aus Schweißgitter mit Maschenweite 100 mal 100 mm und zum anderen einen Belag mit Stabgitter mit einem Stababstand größer als 90 mm.

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