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Notwendigkeit der Rauchableitung

Gebäudetechnische Entrauchung bei Sonderbauten
Notwendigkeit der Rauchableitung

Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zum Paragraf 14 Brandschutz der Musterbauordnung (MBO) stößt auf Widerspruch. Nach Ansicht von Fachleuten aus den Bereichen Wirtschaft, Feuerwehr und Baubehörde wird die Bedeutung der gesicherten Rauchableitung bei Sonder- bauten unterschätzt.

Dipl.-Phys. Holger David

Ein kürzlich veröffentlichtes Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz [1] soll klarstellen, wie der Paragraf 14 MBO bezüglich der Schutzziele „Rettung von Menschen ermöglichen“ und „Wirksame Löscharbeiten ermöglichen“ bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten auszulegen ist. Es erläutert eine Reihe von brandschutztechnischen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit ein Gebäude bauordnungsrechtlich den beiden Schutzzielen genügt.
Fachleute bemängeln, dass die wichtige Aufgabe der Rauchableitung im Rahmen der Personenrettung und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr in den Grundsätzen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Für Dipl.-Ing. Thomas Hegger bedarf insbesondere die Aussage des Grundsatzpapiers, wonach eine Rauchableitung aus Rettungswegen zur Sicherstellung der Benutzbarkeit in der Phase der Personenrettung nicht vorgesehen sei, da sie ohnehin nur bereits eingedrungenen Rauch abführen könne, der Richtigstellung. „Erst eine durch Entrauchung entstehende raucharme Schicht ermöglicht Personen die Flucht ins Freie und schafft ausreichende Sichtweiten für die Fremdrettung und den gezielten Innenangriff der Feuerwehr“, so der Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). Er untermauert die Notwendigkeit der Entrauchung durch ein Fallbeispiel aus der Praxis:
Bei einem Brand in einem Fleischwarenwerk in Bückeburg im September 2008 verlor ein Mitarbeiter aufgrund der schnellen und extrem starken Rauchentwicklung bei fehlender Rauchableitung die Orientierung. Er konnte nicht mehr rechtzeitig aus dem Erdgeschoss nach draußen flüchten und starb durch Rauchvergiftung. Im Obergeschoss dagegen sorgten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in den Dachoberlichtern für eine niedrige Rauchbelastung, so dass sich alle Mitarbeiter, die sich hier aufgehalten haben, in Sicherheit bringen konnten.
Auch Dipl.-Ing. Bernhard Müller, Sachgebietsleiter Gebäudetechnik im Amt für Bauordnung und Hochbau Hamburg, vertritt eine andere Ansicht bezüglich der Entrauchung als die Autoren des Grundsatzpapiers: „Aufgrund der Tatsache, dass es in der Praxis kaum Sonderbauten gibt, die alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen einhalten, ist in vielen Fällen auch eine Rauchableitung aus Rettungswegen erforderlich, damit diese zur Eigenrettung benutzt werden können.“
Qualifizierte Entrauchung
Für Müller erübrigt sich zudem die im Grundsatzpapier aufgeworfene Frage, was eine qualifizierte Entrauchung als Teil eines Brandschutzkonzepts leisten kann und welche Bemessungsmethoden zu belastbaren, wiederholbaren und zuverlässigen Ergebnissen führen können. „Eine qualifizierte Entrauchung zum Zwecke der Eigenrettung bewirkt bei einem Brand in den Rettungswegen des betroffenen Brandabschnitts – mit den entsprechenden Höhen zur Schichtbildung – eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 m über dem Boden, in der sich die Menschen ins Freie retten können“, sagt Müller. „Der Nachweis dieser raucharmen Schicht wird entweder nach DIN 18 232 Teil 2 [2] oder 5 [3] oder mit Brandsimulationsberechnungen geführt.“
Zum Schutzziel „Rettung von Menschen ermöglichen“ heißt es im Grundsatzpapier unter Punkt 7, dass Maßnahmen zur Rauchableitung für eine schnelle Evakuierung großer Räume mit vielen Menschen keinen Beitrag leisten können. Jürgen Mitschker, Brandoberamtsrat bei der Berliner Feuerwehr, hält diese Behauptung nicht für realistisch. „Die Rauchausbreitungsgeschwindigkeiten beeinträchtigen die Evakuierung erheblich“, so Mitschker. „Somit kommt auch im geregelten Sonderbau der rechtzeitigen Funktion der Entrauchung und der Zuluftführung im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts eine wesentliche Bedeutung zu.“
Fazit
Die Rauchableitung erfüllt im Brandfall überlebenswichtige Funktionen: Sie schafft eine raucharme Schicht und ermöglicht damit den Menschen die Flucht sowie den Einsatzkräften der Feuerwehr die Fremdrettung und den gezielten Löschangriff. Nach DIN 18 232 oder Simulationsrechnungen projektierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit entsprechend dimensionierten Zuluftöffnungen erzeugen eine raucharme Schicht auf gesicherter Basis.
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