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Anforderung:
Geschoss-Decken: Ausreichend standsicher und widerstandsfähig gegen Brandausbreitung
Lösung:
Klassifizierte Estrichaufbauten nach DIN 4102–4 oder Sonderkonstruktionen mit Prüfzeugnis
Als tragende und raumabschließende Bauteile müssen Decken zwischen Geschossen nach § 31 MBO im Brandfall ausreichend lange standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein. Für die Gebäudeklassen 2 und 3 wird die feuerhemmende Ausführung (F 30) verlangt, für Gebäudeklasse 4 eine hochfeuerhemmende (F 60) und für alle anderen eine feuerbeständige (F 90) Bauweise.
Ausgenommen sind Geschosse im Dachraum, wenn darüber kein Aufenthaltsraum mehr möglich ist. Abweichende Anforderungen gelten zudem für Kellerdecken und besondere Gebäudenutzungen. Die jeweiligen Landesbauordnungen folgen der MBO im Grundsatz, doch sind eventuell Detailformulierungen zu beachten. Weitere Besonderheiten können im Objektbau und bei Sonderbauvorhaben wie Schulen oder Versammlungsstätten auftreten.
Betondecken im Neubau
Abgesehen von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Decken also in der Regel einen bestimmten Feuerwiderstand haben – was für einen Brandangriff von oben und von unten gilt. Im massiven Neubau ist dieser Brandschutz ein eher untergeordnetes Thema, weil die statisch notwendigen Dicken von Betondecken den geforderten Feuerwiderstand meist quasi nebenbei erfüllen. Zu beachten sind eventuell bestimmte Mindestachsabstände der Bewehrung.
Holzbalkendecken und historische Massivdecken
Anders kann dies jedoch bei Holzbalkendecken aussehen sowie für ältere oder sogar historische Massivdecken in Bestandsbauten. Hier müssen die Rohdecken eventuell brandschutztechnischer ertüchtigt werden, weil sie allein nicht den erforderlichen Feuerwiderstand erreichen.
Gegen den Brandangriff von unten sind je nach Situation Putzbekleidungen oder Unterdecken ein probates Mittel. Dabei unterscheiden sich abgehängte Decken nochmals in selbstständige Unterdecken, die allein einen bestimmten Feuerwiderstand erreichen, und Unterdecken in Verbindung mit Rohdecken, die nur in Kombination aus Roh- und Unterdecke klassifiziert werden können.
Doch egal, ob Putzbeschichtung oder eine der beiden Arten von Unterdecken – diese Lösungen schützen immer nur von unten. Eine brandschutztechnisch nicht ausreichende Geschossdecke muss deshalb zusätzlich auch gegen den Brandangriff von oben gesichert werden. Dafür bietet sich der Estrich an, der aber anders als die Unterdecke stets nur in Kombination mit der Rohdecke wirkt. Es gibt also brandschutztechnisch gesehen keinen „selbstständigen Estrich“. Das macht die Planung etwas aufwendiger, weil nicht einfach ein Einzelprodukt „Estrich mit F 60“ gesucht werden kann. Stattdessen muss mit einem Estrich gearbeitet werden, der in Verbindung mit dem konkreten (Roh-)Deckenaufbau die hier als Beispiel genommene hochfeuerhemmende Qualität erreicht.
Aufbau nach Norm oder mit Prüfzeugnis
Für die Brandschutzklassifizierung von Decken gilt DIN 4102–4, die für eine Reihe von Konstruktionen beschreibt, mit welchem Aufbau bestimmte Feuerwiderstände erreicht werden und ob dafür ein Estrich oder auch ein anderer Fußbodenaufbau verwendet werden muss. Die Norm unterscheidet hinsichtlich der Konstruktion u.a. Stahl- bzw. Spannbetondecken in verschiedenen Bauweisen, Ziegeldecken sowie Holzbalkendecken und Decken in Holztafelbauart.
Bei der Auswahl eines bestimmten Fußbodenaufbaus ist gegebenenfalls zu beachten, ob in der konkreten Einbausituation zusätzlich die Nichtbrennbarkeit der Baustoffe gefordert ist. Dann muss neben dem anzustrebenden Feuerwiderstand auch die Baustoffklasse der Materialien beachtet werden. Nicht brennbare Fußbodenaufbauten lassen sich mit mineralischem Estrichmörtel oder Fließestrich herstellen, in Trockenbauweise aber auch mit Gipsfaserplatten oder zementgebundenen Platten.
Besteht eine entsprechende Forderung, müssen auch die Dämmstoffe und Randstreifen aus nicht brennbarem Material bestehen. Für ebene Rohböden bieten sich Trittschalldämmungen aus Mineralwolle an. Zeigt der Untergrund beim Bauen im Bestand erhebliche Unebenheiten, kann auch mit mineralischen Schüttungen gearbeitet werden.
Mit den Normkonstruktionen nach DIN 4102–4 lassen sich in einer Vielzahl von Anwendungsfällen einfache, aber ausreichende Standardaufbauten realisieren. Bei älteren und heute nicht mehr gängigen Bauweisen der Rohdecke, etwa Gewölben oder Kappendecken, wird man in der Norm aber eventuell nicht fündig. Problematisch können die Standardaufbauten außerdem sein, wenn der Fußboden über den Brandschutz hinaus weitere spezielle Anforderungen erfüllen soll. Beispielsweise einen besonders hohen Trittschallschutz, eine sehr niedrige Aufbauhöhe oder eine Ausführung mit Fußbodenheizung.
In diesen Situationen helfen eventuell Sonderaufbauten weiter, für die die jeweiligen Hersteller einen bestimmten Feuerwiderstand in Prüfungen nachgewiesen haben. Dabei muss die Deckenbauweise im konkreten Bauvorhaben tatsächlich vom Prüfzeugnis abgedeckt sein, weil es eben keinen „selbstständigen Estrich“ gibt, sondern das Bauteil den Brandschutz immer nur in Kombination mit der Rohdecke gewährleistet. Die Schichtenfolge und die Schichtdicken im Estrichaufbau müssen nach den Herstellerangaben ausgeführt werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass eine eventuell angegebene Gültigkeitsdauer des Prüfzeugnisses noch nicht abgelaufen ist.
Produkte
„Knauf FE Fire“ ist ein anmachfertig vorgemischter Werktrockenmörtel zur Herstellung von Calciumsulfat-Fließestrich. Damit lassen sich auf verschiedenen Rohdecken Brandschutzanforderungen von F30 bis F90 erfüllen. Das Prüfzeugnis deckt Brandbeanspruchungen von oben auf Holzbalkendecken, Stahlbeton-, Stahlträger- und Stahltrapezprofildecken im Alt- wie auch im Neubau ab. Vor allem auf Holzbalkendecken übertrifft Knauf FE Fire die Normaufbauten, die nur bis zu F 60-Konstruktionen reichen. Das System wurde auch mit einem Fußbodenheizungssystem geprüft.
Fußbodenaufbau, die in Kombination mit der Rohdecke feuerbeständig (F 90) oder teilweise sogar hoch feuerbeständig (F 120) sind, lassen sich auch im Trockenbau mit Gipsfaserplatten oder zementgebundenen Platten ausführen, etwa in den Sortimenten von Fermacell oder Rigips. Je nach Prüfzeugnis des Anbieters sind dafür mehrere Plattenlagen, ggf. in Ergänzung mit mineralischen Ausgleichsschüttungen erforderlich. Neben ihrem weitgehend wasserfreien Einbau haben Trockenestriche meist Vorteile durch ihr geringes Gewicht und die niedrige Aufbauhöhe.
Ebenfalls dem Gedanken der niedrigen Aufbauhöhe sind „Lewis“-Platten verpflichtet. Es handelt sich um S-förmig gewalzte Schwalbenschwanzstahlbleche, die als Schalung und Bewehrung für die Aufnahme einer Vergussmasse (Beton oder Zementestrich) dienen. Die Schwalbenschwanzbleche liegen unmittelbar auf den Holzbalken oder Stahlträgern der Konstruktion auf, so dass Aufbauhöhen ab 50 mm möglich sind. Es kann ein Feuerwiderstand bis F 60 erreicht werden.
Als besonders leichte und dünne Estrichkonstruktion ist auch das zweischichtige „Uzin Turbolight“-System entwickelt worden. Die untere Schicht ist ein Leichtmörtel, der als tragende Ausgleichskonstruktion dient und auch bei durchhängenden oder schrägen Rohdecken in der Bauwerkssanierung eingesetzt werden kann. Darüber befindet sich ein Dünnestrich als begehbare Schicht. Das Turbolight-System erreicht auf Holzbalkendecken gemäß Prüfzeugnis mit 50 mm Aufbauhöhe F 60 und mit einer zusätzlichen 10 mm dicken Brandschutzplatte auch F 90 von oben.
Es gibt brandschutztechnisch gesehen keinen „selbstständigen Estrich“. Das macht die Planung etwas aufwendiger, weil nicht ein Einzelprodukt „Estrich mit F 60“ gesucht werden kann. Stattdessen muss mit einem Estrich gearbeitet werden, der in Verbindung mit dem konkreten (Roh-)Deckenaufbau die erforderliche feuerhemmende Qualität erreicht.