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Treppen müssen leiser werden

Neue Normung verschärft Schallschutzanforderungen
Treppen müssen leiser werden

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Mit der neuen DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ wurde die wichtigste Norm der Bauakustik aktualisiert. Als Grundlage zu ihrer Nachweisführung dient die DIN 7396. Zudem wurde im April 2016 der Entwurf der DIN EN ISO 12354–2 veröffentlicht, der eine genaue Prognose der Schallübertragung von Treppen erlaubt. Diese drei Normen führen vor allem bei Trittschallschutz zu mehr Planungssicherheit.

Dipl.-Ing. (FH) Ute Schroth

Bei Neubauten ist der Schallschutz eines der wesentlichen Qualitätsmerkmale, die das Wohlbefinden beeinflussen. Die Mindestanforderungen an Schallschutz von Gebäuden sind in DIN 4109 geregelt, deren Neufassung im Juli 2016 veröffentlicht wurde. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 4109 im Laufe des Jahres werden diese Schallschutzanforderungen baurechtlich als Mindestanforderungen bindend und sind öffentlich-rechtlich einzuhalten.
Die Aktualisierung der DIN 4109 verschärft die Schallschutzanforderungen an Treppen bei verschiedenen Gebäudetypen. Für Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden wurde der zulässige Norm-Trittschallpegel um 5 dB auf L’n,w ≤ 53 dB verschärft. Die Schallschutzanforderungen an Treppen in Reihen- und Doppelhäusern wurden um 7 dB gesenkt auf einen zulässigen Norm-Trittschallpegel von L’n,w ≤ 46 dB. Diese Anforderungen gelten jeweils für die Übertragung des Trittschalls in fremde, benachbarte Nutzungseinheiten.
Neben Mindestanforderungen sind auch privatrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Gerichtsurteile zeigen eine Tendenz dahingehend, dass für den gehobenen Wohnungsbau erhöhte Schallschutzanforderungen gelten. Neben dem Beiblatt 2 zur ehemaligen DIN 4109 bieten die VDI 4100 oder der DEGA Schallschutzausweis detaillierte Möglichkeiten, den Schallschutz privatrechtlich zu vereinbaren.
Neues Nachweisverfahren
Auch das Nachweisverfahren hat sich geändert. Entkoppelt gelagerte Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden hielten nach der alten DIN 4109 erhöhte Anforderungen ein. In der neuen Norm wurde das Nachweisverfahren so angepasst, dass entkoppelt gelagerte Treppen nun lediglich Mindestanforderungen erreichen. Der entsprechende Nachweis berücksichtigt eine Unsicherheit der Prognose, jedoch nicht Unsicherheiten bei der Ausführung.
Werden erhöhte Schallschutzanforderungen gestellt, können für den Nachweis massiver Treppen Prüfwerte nach DIN 7396 zu Grunde gelegt werden. DIN 7396 definiert seit Juni 2016 erstmalig ein einheitliches Verfahren zur Produktkennzeichnung von Trittschalldämmelementen für massive Treppen. Nach dieser Norm geprüfte Produktkennwerte sind untereinander vergleichbar. Weitere Besonderheit des Prüfverfahrens ist, dass ein bauüblicher Prüfaufbau gewählt wurde. So können gemessene Norm-Trittschallpegel Ln,w direkt als Eingangsgröße für den Nachweis nach DIN 4109 angesetzt werden. Die so bestimmten Werte liegen auf der sicheren Seite.
Internationales Regelwerk
Diese Vorgehensweise ist interimsweise in die DIN 4109 aufgenommen worden, da es noch kein endgültiges Verfahren für Treppen nach der europäischen Norm DIN EN 12354–2 gibt. Ziel ist, den Nachweis künftig nach der europäischen Norm zu führen. Der Entwurf der mittlerweile internationalen Norm E DIN EN ISO 12354–2 beschreibt bereits ein Rechenverfahren für Treppen, das einzelne Übertragungswege berücksichtigt und genaue Prognosen der Trittschalldämmung ermöglicht. Hierbei werden die ebenfalls nach DIN 7396 bestimmten Trittschallpegelminderungen für Treppenpodest und -lauf ∆Lw,Podest und ∆Lw,Lauf als Eingangsgröße für die Berechnung hinzugezogen.
Das Schallschutzsystem Schöck Tronsole ermöglicht es, Stahlbetontreppenläufe wie auch -podeste akustisch zu entkoppeln.
Für alle Tronsole Typen wurde der Norm-Trittschallpegel Ln,w nach DIN 7396 bestimmt. Der damit geführte Nachweis hält nicht nur die Mindestanforderungen nach DIN 4109, sondern sogar die erhöhten Anforderungen ein. Wird der Nachweis nach E DIN EN ISO 12354–2 geführt, wird durch die detaillierte Prognose in einem üblichen Mehr- familienhaus die Schallschutzstufe III nach VDI 4100 (bzw. der DEGA Klasse B) eingehalten.
Sicheres Komplettsystem
Für alle Werte gilt, dass die Tronsole im Komplettsystem gemessen wird. Weicht beispielsweise das Material im Fugenbereich vom geprüften Produkt ab, kann dies zu deutlich schlechteren Ergebnissen führen. Das komplette Schallschutzsystem der Tronsole umschließt die Treppe und ist in der Detailzeichnung und vor allem beim Einbau an der blauen Linie erkennbar, die die schallbrückenfreie Planung und Ausführung unterstützt.
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