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Terrassendiele aus Holzverbundwerkstoff mit Zulassung

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Terrassendiele mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung

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Geprüft und zugelassen: NaturinForm erhielt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für eine Terrassendiele aus Holzverbundwerkstoff. Mit „Die Beliebtemassiv“ als geregeltes Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnung sind auch die Anwendungsbereiche bauaufsichtlich erweitert. Damit erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) erstmals einer Terrassendiele aus einem Holzverbundwerkstoff (WPC) die Zulassung, ohne dass sich diese auf einen im Verbund verlegten Belag bezieht. Durch die Erteilung des DIBt kann die Terrassendiele ohne Einschränkungen als lastabtragender Boden im Außenbereich verlegt werden – auch in öffentlichen Gebäuden. Für Architekten und Planer bedeutet das ein großes Stück an Planungssicherheit. Für die erweiterten Anwendungsbereiche auf Balkone, Dachterrassen, Loggien, Treppen und Treppenpodeste bedarf es keiner zusätzlichen Maßnahme zum Durchfallschutz.

Die Terrassendiele aus umweltfreundlichem Holz-Polymer-Verbundwerkstoff hat mit einer Höhe von ca. 25 mm eine Breite von 138 mm (Systembreite ca. 146 mm). Als Oberfläche steht eine fein oder grob geriffelte Seite zur Auswahl, beide sind für mehr Grip und Rutschfestigkeit gebürstet und erreichen damit laut TÜV Rheinland die hohe Rutschhemmstufe R12 und R13. Die Farbpalette ist mit Braun, Grau und Anthrazit im klassischen Bereich angesiedelt; die Profile sind in Längen von 4 und 6 m erhältlich.

Die Beurteilung des DIBt bezieht sich auf die Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen und ist gültig für alle Bundesländer. Nach Erteilung der Zulassung für „Die Beliebtemassiv“ gilt der geprüfte Dielenbelag als geregeltes Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnung. Eine separate Zulassung für den privaten oder öffentlichen Bereich ist deshalb nicht mehr nötig. Denn anders als bei ebenerdigen Terrassen gelten Balkone und Terrassen über 60 cm und höher in den Landesbauordnungen meist als „aufgeständert“ und müssen deshalb als tragende Konstruktionen geplant und ausgeführt werden. Hier dürfen nur Bauprodukte mit bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden oder es müssen zeit- und kostenraubende Einzelzulassungen durchgeführt werden. Laut AbZ (Z-10.9–484) kann die Terrassendiele „Die Beliebtemassiv“ als lastabtragender Boden für Dachterrassen, Laubengänge, Loggien, Balkone, Ausstiegspodeste u. ä. sowie Treppen und Treppenpodeste in Wohn- und Bürogebäuden entsprechend der DIN EN 1991-1-1/NA1, Tabelle 6.1DE, Kategorie Z, T1 und T2 verwendet werden. Sie wird als Mehrfeldträger (mindestens Zweifeldträger) verlegt und so eingebaut, dass sie sichtbar und jederzeit austauschbar ist. Die Montage muss entsprechend der Vorgaben in der Zulassung erfolgen. Die Dielen sind dabei mit der Holzunterkonstruktion zu verschrauben. Die Mindestauflagerbreite sowie Mindestanzahl der Schrauben sind ebenfalls nach Angaben des DIBt einzuhalten.

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