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Viel hilft viel

Schallschutz
Viel hilft viel

Dr.-Ing. Peter Lieblang (Bauberatung Zement Stuttgart)/r.

Dem baulichen Schallschutz kommt eine sehr große Bedeutung bei der Bewertung der Qualität von Gebäuden zu. Dies liegt auch daran, dass mangelnder Schallschutz von den Bewohnern – im Gegensatz zu mangelndem Wärmeschutz – unmittelbar empfunden wird.
Bei einer Bauherrenumfrage des InformationszentrumBeton gaben 87 Prozent aller Befragten an, beim Schallschutz keinesfalls sparen zu wollen.
Mindest- und weitergehende Anforderungen
Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden immer durch das Bauordnungsrecht und in den meisten Fällen zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den am Bau Beteiligten gestellt. Bauaufsichtlich werden Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 gestellt (siehe Tabelle ), die Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belastungen durch Schallübertragung schützen. Bei diesem Schutzniveau kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.
Über die Mindestanforderungen hinaus steht es den am Bau Beteiligten Vertragsparteien selbstverständlich frei, weitergehende Anforderungen vertraglich zu vereinbaren. Dass diese Vereinbarungen in vielen Fällen nicht eindeutig ausgelegt werden, lässt sich daran erkennen, dass rund 20 Prozent aller vor Gericht ausgetragenen Baustreitigkeiten dem Bereich Schallschutz zuzuordnen sind. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es zunächst erforderlich, dass sich Bauherr, Planer und Ausführender über den geforderten Schallschutz einig sind. Bei Kenntnis des geschuldeten Schallschutzes stellt das Beiblatt 1 zu DIN 4109 ein Instrumentarium zur Verfügung, das besonders für die Massivbauweise eine zielsichere Einhaltung der Anforderungen ermöglicht.
Sorgfältige Planung
Zwingende Voraussetzung für einen guten Schallschutz ist eine sorgfältige Planung. Dies beginnt bei einer sinnvollen Gebäudeorientierung und einem schalltechnisch günstigen Grundriss, der Räume mit hohen Geräuschpegeln von schutzbedürftigen Räumen trennt. Liegen die Rahmenbedingungen fest, müssen Baukonstruktionen gewählt werden, die eine Erfüllung der Anforderungen gestatten.
Dabei gibt es erheblich Unterschiede zwischen den verschiedenen Bauweisen. Die Massivbauweise hat sich aufgrund der hohen flächenbezogenen Masse von Bauteilen im Hinblick auf den erzielbaren Schallschutz als sehr leistungsfähig erwiesen.
Einschalige Bauteile
Besonders unkompliziert im Aufbau und in der Bauausführung sind einschalige Bauteile. Darunter werden in der Bauakustik Bauteile verstanden, die ein homogenes Schwingungsverhalten aufweisen, also z.B. verputzte Wände und Decken, nicht jedoch Wände mit Vorsatzschale (auch WDVS) oder Decken mit schwimmendem Estrich. Bei solchen einschaligen Bauteilen wird der Schallschutz durch Schalldämmung – d.h. durch die Reflexion der auftreffenden Schallwellen an einer Grenzfläche zwischen Materialien unterschiedlicher Dichte – bewirkt.
Allerdings weisen alle einschaligen Bauteile in Abhängigkeit von ihrer flächenbezogenen Masse, ihrer Biegesteifigkeit, der Frequenz und der Richtung der auftreffenden Schallwellen einen Einbruch in der Schalldämmung auf (siehe Bild 1). Damit dieser sogenannte Spuranpassungseffekt den Schallschutz nicht hörbar verschlechtert, ist es ratsam, Bauteile mit einer möglichst hohen flächenbezogenen Masse zu wählen und den Einbruch in der Schalldämmung in einen Frequenzbereich zu verschieben, bei dem er vom menschlichen Ohr kaum wahrgenommen wird (siehe Bild 2). Mit einer 20 cm dicken einschaligen Wand aus Beton wird ein bewertetes Schalldämm-Maß R’w=55 dB erreicht. In üblichen Massivbauten werden damit bereits die Anforderungen an den erhöhten Schallschutz für Wohnungstrennwände nach DIN 4109, Beiblatt 2 erfüllt.
Mehrschalige Bauteile
Eine gute Schalldämmung der Bauteile allein ist jedoch nicht immer ausreichend. Werden z.B. Decken unmittelbar zu Schwingungen angeregt – z.B. durch Begehen – oder werden besonders hohe Anforderungen an den Luftschallschutz gestellt, kommen i.d.R. mehrschalige Bauteile zum Einsatz, deren Wirkungsweise in erster Linie auf der Schalldämpfung beruht, d.h. der Dissipation eingeleiteter Schallenergie durch innere Reibungsvorgänge. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Zweischalige Bauteile weisen eine sogenannte Resonanzfrequenz auf, bei der die Schalldämpfung erheblich geringer ist als bei anderen Frequenzen. Unterhalb dieser Resonanzfrequenz ist die Leistungsfähigkeit zweischaliger Bauteile mit derjenigen einschaliger Konstruktionen gleicher Masse vergleichbar, oberhalb der Resonanzfrequenz ist sie deutlich besser (siehe Bild 3). Grundsätzlich gilt, dass mit zunehmender Masse der Einzelschalen der Resonanzeffekt in einen Frequenzbereich verschoben wird, der vom menschlichen Ohr schwächer wahrgenommen wird als hohe Frequenzen. Eine zweischalige Haustrennwand aus Betonbauteilen erfüllt die Anforderungen an den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 (erf. R’w=67 dB) bereits mit zwei 10 cm dicken und verputzen Schalen aus Normalbeton, die durch eine 3 cm breite vollflächig mit Trittschalldämm-Matten ausgefüllte Fuge getrennt sind.
Aufgabenteilung bei mehrschaliger Bauweise
Aus akustischer Sicht wäre es damit am besten, alle Bauteile zwischen schutzbedürftigen Räumen und potentiellen Schallquellen massiv und möglichst schwer auszubilden. Im Fall von Außenwänden steht dieser Ansatz jedoch in Konkurrenz zu der Forderungen nach möglichst wärmedämmenden und damit leichten Bauteilen. Während in ruhigen Wohngebieten mit dem Hinweis auf fehlende Lärmimmissionen die leichte einschalige Außenwand noch ihre Berechtigung haben mag, lässt sich in Ballungsgebieten der bauliche Schall- und Wärmeschutz nicht mehr mit einer einzigen Bauteilschicht sicherstellen.
Stattdessen werden den einzelnen Schichten mehrschaliger Bauteile spezifische Aufgaben zugewiesen. Standsicherheit und Schallschutz übernimmt die tragende Innenschale, zum Zwecke der Energieeinsparung wird eine Wärmedämmung – mit oder ohne Luftschicht – angeordnet und der Wetterschutz wird von der Außenschale übernommen, die bei besonders hohen Anforderungen an den Schallschutz ebenfalls in schwerer Bauweise ausgeführt werden kann.
Ausführung gefährdeter Stellen
Besondere Bedeutung kommt der Ausführung von Bauteilen zu, die für den Schallschutz von Bedeutung sind. Querschnittsschwächungen bei einschaligen Bauteilen, wie sie z.B. an Installationswänden vorkommen, sind nur zulässig, wenn die erforderliche Mindest-Bauteildicke an jeder Stelle eingehalten wird.
Auch Schallbrücken an mehrschaligen Bauteilen, wie z.B. Mörtelreste in Gebäudefugen oder fehlende Trennung des schwimmenden Estrichs von Installationen machen sich für die Bewohner unmittelbar bemerkbar. Solchen gefährdeten Stellen muss im Rahmen der Bauleitung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
• Baulicher Schallschutz mit Beton
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