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Treppenhaus-Entrauchung - Planung und Ausführung von Lichtkuppeln

Planung und Ausführung von Lichtkuppeln
Treppenhaus-Entrauchung

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Dienen Lichtkuppeln der Rauchableitung oder als natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), müssen einige normative Besonderheiten beachtet werden, um die Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten. Am Beispiel der Treppenhaus-Entrauchung geben wir in diesem Beitrag Hinweise für Planer und auch Dachdecker.

Bert Barkhausen, Produktmanager, JET-Gruppe | jo

Im Falle eines Brandes stellt nicht das Feuer die größte Gefahr für Menschen dar. Toxische Rauchgase, die während des Verbrennungsprozesses entstehen, zählen zu den häufigsten Todesursachen. Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes spielen technische Anlagen und Einrichtungen zur Entrauchung daher eine erhebliche Rolle. Hierzu zählen unter anderem natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die in der Regel auf dem Dach eines Gebäudes platziert werden. Sie sorgen durch den Einsatz automatisch arbeitender Steuerungs- und Betätigungssysteme für eine schnelle Detektion und damit Entrauchung eines brennenden Gebäudes. Die Verantwortung zur Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen liegt nicht nur beim Planer: Auch die ausführenden Gewerke müssen Vorgaben und normative Bedingungen beachten und umsetzen.

Fluchtwege rauchfrei halten

Treppenhäuser gelten als notwendige Fluchtwege und sind daher unbedingt rauchfrei zu halten. Folglich sind größere Brandlasten, wie beispielsweise Möbel, in Treppenräumen nicht gestattet und bei Bedarf durch eine zusätzliche Abschottung in Form einer Brand- oder Rauchschutztür zu sichern. Strömen dennoch Gase hinein, steigen diese aufgrund der Thermik nach oben, so dass sie über eine Öffnung im oberen Bereich des Gebäudes abgeführt werden können. Hierzu bietet sich die natürliche Rauchableitung an, welche die Verbrennungsprodukte über Dach- oder Wandöffnungen abführt.

Die baulichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Treppenhaus-Entrauchung unterscheiden sich je nach Bundesland. So werden die Entrauchungsöffnungen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geometrisch bemessen. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Mindestgröße der Rauchabzüge: Diese muss in den meisten LBO rund 5 % der Grundfläche, mindestens jedoch 1 m2 betragen. Zudem muss die Bedienung des Abzuges mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz möglich sein – abhängig von der Gebäudehöhe.

Bei der Treppenhaus-Entrauchung wird nur die geometrisch wirksame Öffnung berücksichtigt. Der freie Querschnitt ergibt sich bei Lichtkuppeln aus der Summe der seitlichen Öffnungsflächen, die sich bei einer circa 30 bis 50 cm geöffneten Lichtkuppel zwischen Oberkante Aufsetzkranz und Unterkante des Lüfterrahmens ergeben. Dieser kann jedoch nicht größer als die obere lichte Austrittsfläche des Aufsetzkranzes sein. Es lohnt also ein Blick in die jeweils gültige LBO, um die landesspezifischen Anforderungen zu prüfen und Fehler zu vermeiden.

Für diese spezielle Art der Entrauchung bieten die Hersteller von Tageslicht- und RWA-Produkten, wie beispielsweise die JET-Gruppe, entsprechende Treppenhaus-Sets an. Diese umfassen Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz, einen 24 Volt-Antrieb, sowie die Bedien- und Steuerungsperipherie samt Rauchmelder. Eine Akkupufferung von 72 Stunden gewährleistet zudem wirksamen Schutz bei einem Stromausfall.

RWA-Anlagen nach DIN EN 12101–2

Um die Funktionstüchtigkeit der RWA-Anlagen nach DIN EN 12101–2 im Dachbereich zu gewährleisten, sind sowohl bei der Projektierung als auch der späteren Montage zusätzliche Anforderungen zu beachten: Werden beispielsweise weitere technische Anlagen wie Solarmodule verbaut, muss die richtige Positionierung und Dimensionierung der RWA-Anlagen in die Konzeption des Brandschutzplaners einfließen.

Hier lauert ein gewisses Kollisionspotenzial der RWA- und Solarkomponenten. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne RWG mindestens 4 m, jedoch höchstens 20 m voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist.

Der Schwenkbereich der NRWG-Öffnungselemente benötigt zudem einen in der DIN EN 12101–2 festgelegten Öffnungswinkel zwischen 140 und 180 Grad und somit einen freien Bewegungsraum für die volle Leistungsentfaltung. Dafür sorgen spezielle RWA-Beschläge, die entsprechend geprüft sind.


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