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Beanspruchungsstark

Industrieestriche aus Gussasphalt
Beanspruchungsstark

Dipl.-Ing. Walter Peffekoven, Sachverständiger für Asphalt und Bitumenwerkstoffe im Hoch-, Industrie- und Straßenbau / red.

Estriche in der Industrie unterliegen hohen Verkehrslasten durch Flurförderzeuge mit Polyamid- und Vulkollanrädern.
Oft werden Holz-, Kunststoff- oder Stahlteile über den Estrich gekollert oder Waren von beachtlichen Massen auf Regalen gelagert, die zu geringe Aufstandsflächen aufweisen und den Estrich überlasten. Industrieestriche müssen daher eine hohe Stand- und Verschleißfestigkeit aufweisen.
Anpassungsfähig
Gussasphalt kann durch seine Zusammensetzung, Splittgehalt und Körngröße sowie insbesondere durch die Bindemittelhärte den unterschiedlichsten Beanspruchungen angepasst werden.
Nach DIN 18560-1 werden Gussasphaltestriche in Härteklassen eingeteilt. Bei der Wahl der Härteklasse sind wegen der viskoelastischen Eigenschaften neben den Beanspruchungen aus Verkehrslasten auch die auftretenden Temperaturen zu beachten.
In beheizten Räumen sollte ein GE 10 oder bei schwacher Verkehrsbeanspruchung ein GE 15 eingesetzt werden. In nicht beheizten Räumen ist ein GE 15 zweckmäßig und im Freien muss ein GE 40 eingesetzt werden. GE 100 wird nur in Kühlräumen angewendet. In Wohnungen, Büros und Kaufhäusern, d.h. bei ausschließlichem oder überwiegendem Fußgängerverkehr, werden im Gussasphalt Mineralstoffe bis 5 mm Korngröße eingesetzt.
Beständig
Bei Industrieestrichen sieht DIN 18560-7 in Abhängigkeit von der Bereifung der Flurförderzeuge und der Stoffe, die evtl. über den Boden gekollert werden, Korngrößen bis 16 mm vor. In der Praxis üblich sind aber nur Korngrößen bis 11 mm. Mit zunehmender Korngröße müssen die Gussasphaltestriche auch dicker eingebaut werden, da sie sonst nicht verarbeitbar wären.
Neben den Beanspruchungen durch Verkehrslasten und Temperatur können Beanspruchungen durch Laugen, Säuren und diverse andere Flüssigkeiten auftreten, gegen die Industrieestriche beständig sein müssen. Gussasphalt ist gegen Salze und Salzlösungen sowie gegen viele Laugen und Säuren beständig. Das Heft 34 „Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz“ der Technischen Informationen enthält eine Tabelle über die Agenzien, gegen die Gussasphalt beständig ist.
Gussasphaltestriche werden daher auch gemäß DIN 28052 Oberflächenschutz mit nichtmetallischen Werkstoffen für Bauteile aus Beton in verfahrenstechnischen Anlagen eingesetzt.
Bei Angriff durch Agenzien, gegen die Gussasphalt nicht beständig ist, sollten Gussasphaltestriche mit geeigneten Beschichtungen versehen werden.
Am besten eignen sich Polyurethansysteme oder Kombinationen aus Polyurethan und Epoxidharz. In jedem Fall müssen die elastischen Eigenschaften der Beschichtungen auf das viskoelastische Verhalten von Gussasphalt eingestellt sein.
Rutschhemmend
Gussasphalt ist ein hohlraumfreies und dichtes Gemisch aus Füller (Steinmehl), Sand, Splitt oder Kies und Bitumen. Das Mineralstoffgemisch ist hohlraumarm zusammengesetzt. Der Bindemittelgehalt ist auf die Hohlräume des Mineralstoffgemisches so abgestimmt, dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei der Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich ein geringer Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.
Gussasphaltestriche sind hohlraumfrei, flüssigkeitsundurchlässig und praktisch dampfdicht. Die Oberfläche wird üblicherweise mit feinem Sand abgerieben und erreicht damit die höchste Rutschhemmungsstufe R 13 nach den Prüfbedingungen des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit (BIA).
In Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr durch z.B. Fette oder Lebensmittelreste muss der Boden nicht nur rutschhemmende Eigenschaften aufweisen, sondern auch – je nach Art der Arbeiten und der zu bearbeitenden Stoffe – einen Verdrängungsraum.
Mit Sand abgeriebene Oberflächen bieten keinen Verdrängungsraum, mit Feinsplitt 1/3 oder 2/5 mm abgesplittete Gussasphaltestriche erreichen dagegen nicht nur R 13, sondern auch die höchstmögliche Einstufung V 10 für den Verdrängungsraum.
Verschleißfest
An Industrieestriche werden hohe Anforderungen bezüglich der Verschleißfestigkeit gestellt.
Ein Gussasphaltestrich GE 10 wurde auf der Verschleißprüfmaschine im Otto-Graf-Institut der Technischen Universität, Stuttgart, Stoßbelastungen durch ein Polyamidrad und Bremsbeanspruchungen mit einem Vulkollanrad über insgesamt 420 000 Lastwechseln unterworfen.
Der GE 10 wies danach eine maximale Verschleißtiefe von 0,3 mm auf und wurde im Prüfbericht nach den am Institut entwickelten Bewertungskriterien als sehr geeigneter Industrieestrich eingestuft.
Aufgrund seiner Zusammensetzung und der Bindemitteleigenschaften weist Gussasphalt eine Fülle weiterer vorteilhafter Eigenschaften für die Anwendung als Industrieestrich auf.
Gussasphalt
• kann auch auf großen Flächen fugenlos eingebaut werden,
• erfordert keine Abbindezeiten und bedarf keiner Verdichtung, um seine Endfestigkeit zu erreichen,
• besitzt eine hohe Standfestigkeit und ist infolge seines viskoelastischen Verhaltens unempfindlich gegen Stoß und Schlag,
• kann Spannungen, z.B. aus Temperaturschwankungen oder Setzungen, durch Relaxation rissefrei abbauen,
• ist bei Einsatz im Freien beständig gegen Frost-Tau-Wechsel, Tausalzlösung sowie ständige Feuchtigkeitseinwirkung,
• baut Schwingungen aus Erschütterungen auf kurze Entfernungen ab, geringe Geräuschentwicklung durch Benutzung,
• hat eine besonders hohe innere Dämpfung vergleichbar Gummi,
• vermindert Trittschall um 8 bis 12 dB(A),
• bleibt auch in Auffangräumen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei Leckagen von Lagerbehältern mit Kraftstoffen und Lösemitteln mindestens 72 Stunden undurchlässig und dicht,
• ist dicht und porenfrei, bietet keine Ansatzflächen, in denen sich Bakterien, Mikroben oder Ungeziefer festsetzen können, sowie geruchlos und geschmacksneutral,
• entspricht nach DIN 4102 der Baustoffklasse B1 – schwer entflammbar und ist praktisch nicht brennbar,
• ist beständig gegen Schweißfunken oder glimmende Partikel und kann kurzfristig auch hohen Temperaturen (z.B. kochendem Wasser) ausgesetzt werden,
• besitzt einen hohen spezifischen Widerstand zur Ableitung elektrostatischer Aufladung,
• ist dauerhaft und damit wirtschaftlich,
• ist wiederverwertbar und damit umweltschonend.
Fugenausbildung
Über Fugen, die nur einmalige Längenänderungen der Bauteile (Schwinden, Kriechen) erfahren, ist eine Fugenausbildung im Gussasphalt nicht erforderlich, wenn durch eine wirkungsvolle Trennung von der Unterlage die freie Beweglichkeit gesichert ist.
Bauwerksfugen sind im Gussasphaltestrich zu übernehmen.
Sie sind mit Metallprofilen auszubilden. Metallprofile als Abschluss oder Fugenkonstruktion müssen – wie alle Einbauten – im tragenden Untergrund fest verankert sein.
Werden auf Gussasphalt keramische Fliesen, Holzpflaster oder Parkett verlegt, muss ein so dicker Randstreifen gestellt werden, dass die Fuge zwischen Gussasphalt und Wand 1,0 bis 1,5 cm beträgt. Das gilt ebenfalls für Heizestriche. Diese Randstreifen sind erst nach Fertigstellung des Oberbelags – bei Fliesenbelügen nach dem Verfugen – vom Verleger des Oberbelags abzuschneiden.
Anschlüsse an Einbauten und Durchdringungen aus Metall sind als Vergussfugen auszubilden. Das gleiche gilt für Fugen, die durch die Form der Fläche bedingt sind. Diese Fugen sind nach DIN 18354 so zu füllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkörper eindringen können.
Es gibt (noch) keinen Fugenfüllstoff, der alle Anforderungen an Beständigkeit, Elastizität und Schutzwirkung gleichermaßen erfüllen kann.
Vergussfugen müssen daher kontrolliert, gereinigt und erforderlichenfalls erneuert werden. Es empfiehlt sich, mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschließen und schon während der Planung eine Gussasphalt-Fachfirma zur Beratung heranzuziehen.
Fazit
Gussasphaltestriche nach DIN 18560-7 eignen sich praktisch für alle Beanspruchungen im Industriebereich: für schweren Verkehr mit Flurförderzeugen, für schweren Fahrverkehr auf Park- und Ladeflächen, für Absetzen und Kollern schwerer Güter sowie bei Stoß- und Schlagbeanspruchung.
Ein wesentlicher Vorteil ist die Verkürzung der Bauzeit. Gussasphaltestriche können schon 2 bis 4 Stunden nach dem Einbau unmittelbar genutzt oder mit einem Belag versehen werden.
Für die Ausschreibung und Durchführung von Gussasphaltarbeiten sind vorrangig vor DIN 18560 die VOB und insbesondere DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18354 Gussasphaltarbeiten zu beachten.
• Industrieestrich aus Gussasphalt
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