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Verband Beratender Ingenieure: Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

Insolvenzen verhindern
Verband Beratender Ingenieure: Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

Verband Beratender Ingenieure: Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) fordert öffentliche Auftraggeber dazu auf, fälllige Rechnungen zu begleichen, um Insolvenzen zu verhindern. Bild: Halfpoint / stock.adobe.com

Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen. Dieses Vorgehen gefährde ohne Not die Existenz vieler Unternehmen und damit auch die Zukunft der Beschäftigten, so der Verband Beratender Ingenieure (VBI).

Die Hilfsprogramme seien für diejenigen Branchen gedacht, die nun keine Kunden oder Aufträge mehr hätten. Dies sei bei den Bau- und Ingenieurunternehmen aber anders. Es sei daher zentral, so der VBI, dass insbesondere öffentliche Auftraggeber ihrer Verantwortung gegenüber den Unternehmen gerecht würden und für einen Liquiditätsfluss bei bestehenden Bauvorhaben und eine weitergehende Auftragsperspektive bei Neuvergaben sorgten. Die Kerndienstleistungen der öffentlichen Verwaltung müssten weiterhin garantiert werden, dazu gehöre auch das Begleichen fälliger Rechnungen.

Dazu erklären Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure VBI, und Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern bewusst in die Insolvenz befördert werden. Kreditprogramme sollen schwerste Härten von Betrieben abfedern, die keine Aufträge mehr erhalten, sie sind aber kein genereller Ersatz für vertraglich vereinbarte Honorare. Wir fordern insbesondere die öffentliche Hand auf, eingehende Rechnungen umgehend zu begleichen, damit die Liquidität der Unternehmen nicht fahrlässig in Gefahr gebracht wird. Es gibt keinen Grund, Rechnungen nicht zu begleichen, im Zweifelsfall auch unter Vorbehalt. Nur so können wir als Unternehmer auch unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiter gerecht werden und Massenentlassungen vermeiden.“

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