Startseite » News »

bba Top-3-Meldungen April 2019

Aufgeblasene Hybrid-Stütze | The Shed | Landesbauordnungen
Unsere Top-3-Meldungen des Monats April

Unsere Top-3-Meldungen des Monats April

Eine mit Wasser „aufgeblasene“ Stütze, die nicht nur gut aussieht, sondern mit einem Minimum an Material auch große Lasten trägt, eine verfahrbare Gebäudehülle aus  148 mit Luft gefüllten ETFE-Folienkissen für das neue Kulturzentrum »The Shed« in New York und die Kritik des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes am viel zu komplexen deutschen Bauordnungsrecht – das sind unsere Top-3-Meldungen des Monats April.

Top 1: Statische Idealform: Die „aufgeblasene“ Stütze

Die Hybrid-Stütze „Perfecto“ besteht aus zwei Edelstahlblechen, die am umlaufenden Rand zusammengeschweißt und mit Wasser aufgeblasen werden. Wissenschaftler des KIT Stahl- und Leichtbau am Karlsruher Institut für Technologie haben nun mithilfe numerischer Simulationen die perfekte Ausgangsform für die Bleche ermittelt, sodass beim Aufpumpen keine Falten und Beulen entstehen.

zur Meldung »


Top 2: Verfahrbare Membranhülle aus ETFE für das neue Kulturzentrum »The Shed«

Die Gebäudehülle von Manhattans neuem Kunst- und Kulturzentrum »The Shed« besteht aus 148 mit Luft gefüllten ETFE-Folienkissen und einem innenliegenden Stahltragwerk. Über Rollen lässt sich die Hüllenkonstruktion komplett verfahren. Anfang April wurde das spektakuläre Gesamtkunstwerk eröffnet.

zur Meldung »


Top 3: »16 Landesbauordnungen sind 15 zu viel!«

In Deutschland fehlen derzeit zwischen 350 000 und 400 000 Wohneinheiten – das entspricht der Neubautätigkeit eines ganzen Kalenderjahres. Dass es überhaupt zu einem derart hohen Defizit kommen konnte, liegt nach Einschätzung des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes e.V. (DHV) u.a. an dem viel zu komplexen deutschen Bauordnungsrecht.

zur Meldung »

Unsere Top-3-Projekte des Monats
MeistgelesenNeueste Artikel

Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der bba-Infoservice? Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum bba-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des bba-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de