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Mehr Energieeffizienz ist kein Kostentreiber im Wohnungsbau

VDI und BEE kritisieren Antrag der NRW-Regierungskoalition auf Aussetzung der EnEV
Energieeffizienz kein entscheidender Kostentreiber im Wohnungsbau

Energieeffizienz kein entscheidender Kostentreiber im Wohnungsbau
Mehr Energieeffizienz ist kein Kostentreiber im Wohnungsbau: Bild: shutterstock_393989602

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in NRW will die seit 2016 geltende Energieeinsparverordnung EnEV aussetzen. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sowie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisieren diesen Vorschlag.  Denn der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist vergleichsweise gering.

Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.

Das Gutachten des iTG Dresden verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen und Energieeffizienz keine Frage der Kosten sein müssen. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für sechs der insgesamt 36 prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30 Prozent der Kosten stammte durch andere Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund drei Prozent.

Dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsbau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.

„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.

„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, so Röttgen.

Auch der VDI sieht die Überlegungen der Landesregierung kritisch und verweist auf die Wichtigkeit von Energiestandards für die Erreichung der Klimaschutzziele.

Dipl.-Ing. Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik, hält eine Aussetzung der EnEV für falsch: „Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine energetische Verbesserung des Gebäudebestands zwingend erforderlich. Rund 40 Prozent der Endenergie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht. Es macht keinen Sinn, die Energiewende an dieser Stelle zurückzudrehen.“

Höhere Energiestandards würden Wohnungsbau nicht wirklich teurer machen, betont Energie-Experte Thomas Terhorst. „Aktuelle Gutachten wie das des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) bestätigen dies. Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus“. Der VDI-Experte bedauert daher, dass sich auch die zukünftige Bundesregierung im Koalitionsvertrag nicht auf eine Aktualisierung der EnEV festlegt. Gerade beim Neubau solle das Effizienz-Potenzial voll ausgenutzt werden. Spätere Verbesserungen der Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen einer Sanierung würden ungleich schwieriger und teurer.

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