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Zentrale Jahresveranstaltung für Bausachverständige

"Kreative Interpretation und Fortschreibung von Regelwerken“
Bausachverständigentag in Stuttgart: Neue Bauweisen und Normen

Bausachverständigentag in Stuttgart: Neue Bauweisen und Normen
Mit mehr als 200 Teilnehmern war der Stuttgarter Bausachverständigentag gut besucht. Bild: Eva Berggötz

Gut besucht und gute Themen: Mehr als 200 Teilnehmer nahmen am Bausachverständigentag in Stuttgart teil, der am 14. Februar 2019 zum sechsten Mal stattfand. Der Stuttgarter Bausachverständigentag ist die zentrale Jahresveranstaltung für Sachverständige von Schäden an Gebäuden und für alle sachverständigen Architekten und Ingenieure. Die Veranstaltung informiert über technische Grundlagen, Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen und gibt einen Überblick über wichtige neue Regelwerke.

Durch die Veranstaltung führte Helmut Stötzler, Freier Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, der gleich zu Anfang die Frage in den Raum stellte: Wie passen Innovationen mit geltenden Regeln zusammen?

Architekt Tom Kaden, Berlin, empfahl im Auftaktvortrag eine „kreative Interpretation und Fortschreibung von Regelwerken“. Als Pionier in der Holzbauweise für den städtischen, mehrgeschossigen Wohnungsbau (höchstes Haus in Holzbauweise aktuell in Heilbronn: Skaio) plädierte er für eine kritische Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Seine Projekte baut er mit Genehmigungen im Einzelfall; er verwies auf erhöhten Diskussionsbedarf. Wichtig ist für ihn beispielsweise, auch die Feuerwehr frühzeitig mit ins Boot zu nehmen, um Brandschutzauflagen sinnvoll umzusetzen.

Seiner Forderung nach kritischem Umgang von Regelwerken entgegnete Gerhard Klingelhöfer, Dipl.-Ing., beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Pohlheim, mit der Novellierung der DIN 4095 Baugrund – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen. Nach 28 Jahren erfordere es eine praxisgerechte Erneuerung angesichts der Änderungen bei Technik, Entwässerung und im öffentlichen Kanalsystem, nicht zuletzt auch bei den Kommunen selbst. Klingelhöfer empfiehlt der Fachöffentlichkeit dringend eine Mitwirkung an neuen DIN-Entwürfen mit der Möglichkeit für „einfache Einsprüche“: Norm-Entwurfs-Portal »

Dass sich Architekten, Ingenieure und Bausachverständige mit Normen auseinandersetzen müssen, ist unbestritten, aber durch die schiere Vielzahl eben auch eine Herausforderung. Helmut Stötzler forderte: „Normen werden gelesen, wenn sie kurz und knackig sind, also lesbar“.

Ein weiterer Themenschwerpunkt widmete sich den Auswirkungen des BGH-Urteils VII ZR 46/17 vom 22. 02. 2018 auf den Sachverständigenbeweis. Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 entschieden, dass entgegen bisheriger Rechtsprechung der Schadensersatz nicht auf Grundlage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmt werden kann. Das BGH-Urteil hat grundlegende Auswirkungen auf Anträge und Beweisbeschlüsse und damit auf den Sachverständigenbeweis. Beim Stuttgarter Bausachverständigentag 2019 wurden das Urteil und dessen Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bausachverständigen vielschichtig behandelt.

Weitere Vorträge

  • Volker Schlehe, Rechtsanwalt, IHK Münchenund Oberbayern: „Leistungsbilder der Sachverständigentätigkeit“
  • Jochen Stoiber, Architekt, Architektenkammer Baden-Württemberg: „Neue technische Regelwerke im Überblick“
  • Hans-Joachim Rast, Vors. Richter am OLG Stuttgart: „Der neue Schadensbegriff im Baurecht“
  • Willi Schmidbauer, Präsident BVS e.V. München: „Einführung zum Thema Wertminderungen und Minderwert“
  • Martin Pfeiffer, Prof. Dr.-Ing. Hochschule Hannover: „Lebensdauer von Bauteilen“
  • Erik Thees, Dipl.-Ing. (TU), ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Trier: „Methoden und Verfahren zur bauteilbezogenen Ermittlung von Minderwerten“
  • Viktor-H. Müller, Dipl.-Wirtsch.-Ing., ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Stuttgart: „Auswirkungen von Baumängeln auf den Immobilienwert“.

Mehr zum Thema

  • „Mit Normen Zukunft gestalten“: Regionalkonferenz Normung 2019 Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz. 9. Mai 2019, Kunsthalle Mannheim. zum Programm »
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