Schallschutznachweis: Die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V. hat ihre Broschüre zum „Baulichen Schallschutz nach DIN 4109“ aktualisiert. Damit unterstützt der Verband Architekten und Bauplaner bei der Anwendung der seit Sommer 2016 veröffentlichten, komplett überarbeiteten neuen Normenfassung zum Schallschutz im Hochbau. Besonders die rechnerische Nachweisführung hat sich durch die Anpassung an europäische Normen erheblich verändert. Die 76 Seiten umfassende Broschüre der Ziegelindustrie gibt eine Einführung in die wichtigsten Begriffe des baulichen Schallschutzes und eine tabellarische Übersicht zu den gültigen Anforderungen. Vor allem aber erläutert sie das Nachweisverfahren der neuen DIN 4109, das auf der Systematik der europäischen Normenreihe DIN EN 12354 aufbaut. Auffälligste Änderung ist dabei der Übergang von der Betrachtung einzelner Bauteile zu einem übergreifenden akustischen Bilanzverfahren mit differenzierter Berücksichtigung aller Schallnebenwege und Bauteilanschlüsse.
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