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Schallerprobte Komponenten für sanitärtechnische Anlagen

Schallerprobte Komponenten für sanitärtechnische Anlagen
Stilles Wasser

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Leise Sanitärtechnik: In einer Komfortwohnung sind störenden Geräuschen enge Grenzen gesetzt. Um einen gehobenen Schallschutz von 25 dB(A) zu erreichen, bedarf es beispielsweise bei der Entwässerung von Bad und WC schallerprobter Komponenten vor und hinter der Fliese. Mit genau abgestimmter Sanitärtechnik und definiertem Wandaufbau lässt sich der Schallpegel sogar noch weiter senken.

Längst gibt es ausgereifte Konzepte, um Fließ- und Ablaufgeräusche möglichst gering zu halten. Doch an der praktischen Umsetzung hapert es, wenn im Bauvertrag kein exakter Grenzwert für Geräusche aus sanitärtechnischen Anlagen festgelegt ist.

Schutzziele in den allgemein anerkannten Regeln der Technik: Über 20 Jahre galt die Schallschutznorm DIN 4109 als Richtschnur. Dort ist ein allgemeiner Grenzwert von 30 dB(A) für den maximalen Schalldruckpegel im benachbarten schutzbedürftigen Raum festgelegt. Jedoch lässt sich eine Minderung des Schallpegels von weiteren 5 dB vereinbaren, wenn das Beiblatt 2 zur vertraglichen Grundlage für einen gehobenen Schallschutz geltend gemacht wird. Damit ist zwar nicht sichergestellt, dass keine Geräusche des Nachbarn durch die Wand dringen – wie es die VDI 4100 in ihrer höchsten Anforderungsstufe anstrebt – doch der dann zulässige Grenzwert von 25 dB(A) unterstreicht den Wert einer Komfortwohnung durchaus.
Die Konkurrenz für den Werkvertrag ist die novellierte VDI-Richtlinie 4100, die es seit Oktober 2012 gibt. Sie ist nicht im Bauordnungsrecht verankert und stellt somit eine zivil- oder privatrechtliche Regelung dar. Sie muss ausdrücklich im Werkvertrag festgeschrieben sein, wenn sie zur Anwendung kommen soll. Auch ist bei Vereinbarung der Richtlinie darauf zu achten, dass die jeweiligen Schallschutzstufen und die zugehörigen Kennwerte vertraglich festgehalten sind.
Ambitionierte Schutzziele durch Präzision erreichbar
Wird in der Ausschreibung ein Schallschutz nach VDI 4100 gefordert, bedarf es zwingend der Abstimmung zwischen Bauherr, Architekt, Fachplaner und ausführendem Unternehmen.
Es ist vor allem zu prüfen, ob Bauart und Bauweise die Anforderungen überhaupt zulassen. In Schallschutznachweisen zeigen diverse Anordnungen von Wandaufbau und passender Installationstechnik, wie Planer und Installateur einen erfolgreichen Job machen können. Wichtig dabei ist die nötige Schallentkopplung. Bei hohen Anforderungen, wie bei der Schallschutzstufe SSt II oder SSt III, sollte ein akustischer Fachplaner hinzugezogen werden.
Planungs- und Ausführungssicherheit
Für die erfolgreiche Bauausführung ist von besonderer Bedeutung, dass die komplette Bauaufgabe das geforderte Schallschutzziel erreicht – also Wandaufbau inklusive der verschiedenen Installationssysteme für Nass- und Trockenbau mit Versorgungs- und Entwässerungsleitungen. Um das bieten zu können, hat Geberit beispielsweise geprüft, dass verschiedene Kombinationen aus Installationswand, Vorwand- und Rohrleitungssystemen die erhöhten Anforderungen nach DIN 4109, Beiblatt 2 oder nach VDI 4100 (SSt I – III) erfüllen.
Mit diesen Schallschutznachweisen, die alle Geräusch verursachenden Einflussgrößen berücksichtigen, besteht die erforderliche Planungs- und Ausführungssicherheit.
Gesichertes Gesamtergebnis
Eher Verwirrung stiftet die Tatsache, das manchen Abwasserrohrsystemen mit dem Vermerk „Geprüft nach DIN EN 14366“ günstige Schallpegel attestiert werden. Diese Norm bewertet jedoch nur das unverwirbelte, gleichbleibende Abflussgeräusch einer Fallleitung. Daraus lässt sich keinesfalls ein umfänglicher Schallschutznachweis ableiten, denn es geht nicht um ein einzelnes Prüfergebnis. Um ein gesichertes Gesamtergebnis zu erzielen, hat sich die DIN 4109 als Prüfgrundlage bewährt, weil sie seit langem im Baurecht verankert ist und das Verfahren zum Nachweis des geschuldeten Schallschutzes beschreibt.
Ratgeber und Planungshilfe in Wort und Bild
Kompetente Hilfestellung für Baufachleute leisten die Schallschutznachweise von Geberit. Zahlreiche Wandaufbauten mit verschiedenen Installationen in der Sanitärtechnik hinter der Wand werden mit Abbildungen dargestellt. Tabellen zeigen, mit welchen Geräuschpegeln jeweils zu rechnen ist – und ob die nötigen Voraussetzungen nach DIN 4109 sowie nach VDI 4100 erfüllt werden können.
Johannes Demischew, Produktmanager Rohrleitungssysteme Geberit Vertriebs GmbH
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