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Ausgabe: 7-8/2010 | Seite: 72-73 Planungsgrundlagen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Industriegebäuden mit Tageslicht
Frühzeitig berechnen Arbeitsstätten in Industriegebäuden müssen mit Tageslicht beleuchtet werden. Zudem ist eine Beleuchtung mit Kunstlicht vorzusehen. Die grundlegenden Vorschriften für die Tageslichtbeleuchtung sind in § 47 (2) Musterbauordnung (MBO) und den entsprechenden Vorgaben der Landesbauordnungen sowie in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt.
Die wichtigsten Normen zur Tageslichtversorgung sind die DIN-Normreihe 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ sowie die DIN EN 12464–1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“. Praktische Planungshilfen für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen bietet die neue Informationsbroschüre BGI/GUV-I 7007 „Tageslicht am Arbeitsplatz“.
Um eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht zu erreichen, sollte laut BGI/GUV-I 7007 das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche (beispielsweise von Fenstern, Türen, Dachoberlichtern) zur Raumgrundfläche mindestens 1 : 10 (entspricht ca. 1 : 8 der Rohbaumaße) betragen. Bei höheren Sehanforderungen ist ein Verhältnis von 1 : 5 anzusetzen.
Fenster und Dachoberlichter
Mit Fenstern von normaler Breite und Höhe ist eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung mit Tageslicht meist nur bis zu einer Raumtiefe von etwa 4,50 m erreichbar, wenn von normal geschnittenen Räumen mit einem Längen-Tiefenverhältnis von bis zu 2 : 1 ausgegangen wird. Für Räume mit großer Grundfläche und Raumtiefe, die direkt unter einem Flachdach liegen, sowie für eingeschossige Produktionsgebäude mit Flachdach bietet sich eine Tageslichtbeleuchtung allein oder zusätzlich durch Dachoberlichter an. Eine optimale Ausleuchtung ergibt sich oft aus der Kombination von Fenstern mit Dachoberlichtern.
Lichtkuppeln und Lichtbänder
Einzeln angeordnete Dachoberlichter wie Lichtkuppeln eignen sich für die gleichmäßige Beleuchtung niedriger bis mittelhoher Hallen, die Ausleuchtung spezieller Bereiche oder von Büroräumen. Es sollte eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der einzelnen Dachöffnungen angestrebt werden, um den Innenraum flächig auszuleuchten. Lichtbänder werden zur Beleuchtung von Verkehrswegen in großen Räumen oder Hallen oder für die Ausleuchtung lang gestreckter Arbeitsplätze eingesetzt.
Laut DIN 5034–1 müssen Arbeitsräume mit Oberlichtern auf der Nutzebene einen mittleren Tageslichtquotienten von Dm > 4 % aufweisen; dieser ergibt sich in der Regel bei einem Anteil der Gesamtfläche aller Oberlichtöffnungen an der Dachfläche von wenigstens 8 %.
Unterstützung für Planer
Die Tageslichttechnik sollte bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des architektonischen Entwurfs geplant werden. Qualifizierte Mitarbeiter der deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die im FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. zusammengeschlossenen sind, beraten Planer und Architekten umfassend bei der Projektierung von Dachoberlichtern zur Tageslichtversorgung.
Dabei können sie das effiziente Software-Planungstool LightWorks einsetzen, das ausschließlich den FVLR-Mitgliedern zur Verfügung steht. Mithilfe dieser Planungssoftware können die verschiedensten Konstellationen zur Anordnung der Dachoberlichter und der daraus resultierenden Beleuchtungssituationen durchgespielt und die sich daraus ergebenden Beleuchtungsniveaus auch grafisch differenziert dargestellt werden. Zudem lassen sich damit die für den Nachweis in DIN V 18 599–4 geforderten mittleren Tageslichtquotienten D für Gebäude mit Tageslichtöffnungen mit wenigen Eingaben schnell errechnen und im Verlauf über definierte Beleuchtungszonen visualisieren.
Holger David
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Quelle: bba bau beratung architektur
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