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Ausgabe: 3/2008 | Seite: 26-27 Absturzsicherungen
Planungsaufgabe Sicherheit Um Unfälle zu verhindern und das Gefährdungspotenzial von Baustellen zu minimieren, wurden die europäischen Zielvorgaben mit dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der Baustellenverordnung sowie der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen umgesetzt. Sie gelten immer in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Verstöße gegen die Vorschriften können im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Das Arbeitsschutzgesetz betont die Pflichten des Bauherrn, die bereits in der Planung beginnen und bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens mit den Vorschriften zur Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk nach der Baustellenverordnung wirken. Damit ist Sicherheit auch eine Planungsaufgabe.
Aus Zeit- und Kostengründen wird häufig auf den Aufbau von Gerüsten oder die Einrichtung sicherer Verkehrswege und Arbeitsplätze verzichtet. Dies rächt sich nicht selten in Form tragischer Unfälle. Diese Gefahr ist besonders auch für unerfahrene Personen wie Hausmeister oder Wartungspersonal einer Solar-Anlage gegeben. Dabei lassen sich die Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk erheblich reduzieren, wenn frühzeitig die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Wartung, Inspektion und Instandsetzung getroffen wurden.
DIN 4426 gilt als anerkannte Regel der Technik und konkretisiert die Forderungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Vom Bauherrn werden „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern“ gefordert, damit der instandhaltende Unternehmer die Sicherheitseinrichtung mit einfachem Aufwand nutzen und seine Sicherheits- und Gesundheitsschutzpflichten erfüllen kann. Z. B. werden Wartungsarbeiten an Solaranlagen oder an Abflüssen, Dachrinnen sowie Schornsteinfegerarbeiten genannt. Inspektionsarbeiten betreffen die Kontrolle von Regenwasserabläufen oder Dachflächen. Klassische Arbeiten sind die Erneuerung von Dacheinläufen, die vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung auch im Zusammenhang mit zusätzlichen Dämm-Maßnahmen oder Beschichtungsarbeiten.
Gemäß DIN 4426 ist bei allen vom Dach aus vorzunehmenden Instandhaltungsmaßnahmen ein Absturz von Personen zu verhindern. Insbesondere auf glatten Dach-Oberflächen (Glas, Metall oder Kunststoff) mit Neigungen bis 20° müssen Anschlageinrichtungen oder Umwehrungen vorhanden sein, die ein Abrutschen verhindern. An Dachrändern sind ab 3 m-Absturzhöhe Maßnahmen zu treffen, die Abstürze verhindern. Geeignete Sicherungssysteme können sowohl am Dachrand oder durch Seilsicherungssysteme von z. B. der Dachmitte erfolgen.
Bereits bei Planung und Ausschreibung sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Seilsicherungslösungen
Seilgestützte Absturzsicherungssysteme wie das Constant-Force-System von Latchways bestehen überwiegend aus Edelstahl und haben dementsprechend eine hohe Korrosionsbeständigkeit. Umfangreiches Zubehör ermöglicht die Absicherung nahezu jeder Dachgeometrie. Im Vergleich zu konventionellen Anschlageinrichtungen, die unmittelbar an die Tragkonstruktion anschließen und daher einen Abstand von nur 5 bis 6 m aufweisen, befinden sich beim Constant-Force-System die Dachanker in Abständen von bis zu 10 m und ermöglichen eine kostengünstige und sichere Lösung. Mit einer Höhe von nur 195 mm wirken sie besonders unauffällig und können farblich auf alle modernen Dachflächen abgestimmt werden. Die Flexibilität des Seilsystems ermöglicht das Umspannen von Ecken sowie Umlenkungen über geneigte Flächen sowohl nach oben wie nach unten.
Mit jeweils abgestimmten Befestigungslösungen werden die Dachanker mechanisch befestigt. Es ist keine Fixierung an der Tragkonstruktion erforderlich. Dadurch wird die Gebäudefunktionalität während der Montage und im Sturzfall nicht beeinträchtigt und Wärmebrücken vermieden. Die Dachanker lassen sich an allen Dachsystemen führender Hersteller von Sandwich- oder Stehfalzprofilen befestigen sowie auch bei Lösungen mit Dachabdichtungen aus Bitumen oder Kunststoff integrieren. Das Latchways System ist am gesamten Dachsystem erfolgreich getestet und vom Hersteller zertifiziert. Nur hierdurch kann die notwendige Sicherheit überhaupt gewährleistet werden.
Sicher verankert auch auf Stehfalz
Im Falle eines Absturzes werden die hohen dynamischen Lasten durch den Dachanker gedämpft, ohne sich unmittelbar auf Dach, Gebäude oder Konstruktion zu übertragen. Neben einer Reduzierung der Belastung für Mensch und Material vereinfacht dies auch die Neuzertifizierung des Absturzsicherungssystems nach einem Absturzunfall. Auch für handwerklich hergestellte Stehfalzlösungen ist das System geprüft und als Rückhaltesystem zugelassen. Unter anderem in Kooperation mit Rheinzink ist eine durchdringungsfreie Befestigung des Dachankers mit Balkenklauen auf dem Stehfalz entwickelt worden, die sicherstellt, dass die im Fall eines Absturzes auftretenden Kräfte ohne Beschädigung der Schare bis in die Tragkonstruktion sicher abgeleitet werden. Für die Praxis ist wichtig, dass das System für eine Belastung an Ortgang und Traufe zugelassen ist. Der Dachanker ist hierbei als Einzelanschlagpunkt nach Klasse A2 der DIN EN 795 sowie als Teil eines Absturzsicherungssystems gem. Klasse C der DIN EN 795 für die Anwendung auf Stehfalzdächern von Rheinzink zugelassen.
Ein Rückhaltesystem ermöglicht die Ausführung aller Tätigkeiten bis zu Stellen, bei denen ein Sturz erfolgen könnte. Rückhaltesysteme sollten etwa 2,5 m von der Sturzkante entfernt montiert werden. Üblicherweise werden die unterwiesenen Personen mit einem 2 m langen Verbindungsmittel mit dem System verbunden.
Fazit
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind kein Luxus, sondern wesentliche Bauherrenpflicht und müssen frühzeitig eingerichtet sein, damit Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung erfolgen können. Zugelassene Systeme zur Absturzsicherung erlauben die Durchführung der Arbeiten mit hohem Arbeitskomfort und unter Ausschluss von Fehlanwendungen.
bba-Infoservice Stehfalzdach 529 Seilsicherungssystem 530
Dipl.- Ing. Hanns-Christoph Zebe
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Quelle: bba bau beratung architektur
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